Otto Tiebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W. 35.
Die strafrechtlichen Rebengesetze
des Deutschen Reiches.
Dritte, gänzlich neu bearbeitete und vermehrte Auflage
herausgegeben von
Reichsgerichtsrat a. D. Dr. M. Stenglein.
1903. Vollständig 1424 Seiten. Mark 31.—, eleg. geb. Mark 34.
Die dritte Auflage dieses Hand= und Nachschlagebuches, das sämtliche strafrechtlichen ¬
Nebengesetze in ausführlicher Kommentierung enthält, stellt sich
fast als ein ganz neues Werk dar. Von den 113 Gesetzen sind gegenüber der 1. Auflage
59, gegenüber der 2. Auflage 49 Gesetze gänzlich neu aufgenommen bezw. neu bearbeitet.
Es urteilen u. a.
Blätter für Gefängniskunde: „Wenn man sich in die Art der Stengleinschen Bearbeitung vertieft
o kann man nur bedauern, daß viele Einzelgesetze keine Strafbestimmungen enthalten und dadurch sich
der Aufnahme in dieses, der deutschen Wissenschaft zur Ehre gereichende Werk entziehen.“
Archiv für bürgerliches Recht: „Die Bearbeitung ist mustergültig. Eine besondere Zierde unserer
strafrechtlichen kommentierenden Litteratur.“
Litterar. Centralblatt: „Die alte Meisterschaft des in Wissenschaft und Praxis erfahrenen Verfassers
wird den Rat und Belehrung suchenden Praktiker selten im Stiche lassen.
Prof. Stooß in der Schweizer. Zeitschrift für Strafrecht: „Stenglein ist ein so genauer Kenner
der Materie, er versteht es so vortrefflich, Gesetze faßlich zu erläutern, daß der große Erfolg des Werkes
vorausgesehen werden konnte.
Ausführliche Prospekte mit Verzeichnis der Gesetze gratis.
Die Preußischen Strafgesetze.
Zweite, gänzlich neu bearbeitete und vermehrte Auflage.
Erläutert von
Dr. Delius,
G. Eichhorn,
A. Groschuff,
Landgerichtsrat.
Senatspräsident.
weil. Senatspräsident.
Subskriptionspreis etwa Mark 20.1903. -
Erscheint in Lieferungen.
Diese zweite, gänzlich neu bearbeitete und vermehrte Auflage verfolgt den Zweck,
sämtliche im ganzen Gebiete Preußens noch gültigen, zum Teil noch garnicht erläuterten
Strafgesetze, darunter auch alle Steuergesetze, unter voller Berücksichtigung der Litteratur
und der bis auf die jüngste Zeit ergangenen Rechtsprechung eingehend erläutert zu
vereinigen, und somit den Bedürfnissen der Richter, Staats=, Amts= und Rechtsanwälte, ¬
Landräte, Polizei=, Kommunal= und Verwaltungsbeamten nach
einem für den täglichen praktischen Gebrauch bestimmten Hand- und Nachschlagebuche
zu entsprechen, das die zahlreichen Einzelschriften entbehrlich macht.
Ausführliche Prospekte mit Verzeichnis der Gesetze gratis.
Zu beziehen durch alle Buchhandlungen sowie direkt vom Verlage.