Volltext : Vergleichende Darstellung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich und des Preußischen Allgemeinen Landrechts (2)

Otto  Liebmann,  Verlagsbuchhandlung,  Berlin  W.  35.
Texilon
des  Deutschen  Straft
rechte
nach  den  Entscheidungen  des  Reichsgerichts  zum  StrGB.
zusammengestellt  und  herausgegeben  von
Dr.  M.  Stenglein,  Reichsgerichtsrat  a.  D.
1900.  Zwei  Bände.  1950  Seiten.  M.  32.  Elegant  gebunden  M.  37.
Wertvolles  Geschenkwerk.
Der  Präsident  des  Strafsenates  des  Kammergerichts,  Herr  Geh.  Oberjustizrat ¬
  *  Groschuff,  Berlin,  im  Jurist.  Litteraturblatt:  „Ein  großartiges
Werk!  Es  erleichtert  die  Einsicht  in  die  Entsch.  des  RG.  so  erheblich,  daß
dadurch  die  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts  Gemeingut  aller  praktischen ¬
  Kriminalisten  wird...
Gruchots  Beiträge  zur  Erläuterung  des  Deutschen  Rechts:  „....  Ein  Blick
in  das  Buch  und  ein  Gebrauch  von  wenigen  Tagen  lehrt,  daß  es  auf  dem
Arbeitstische  keines  Rechtsanwalts  und  in  keinem  Beratungszimmer  einer  Strafkammer ¬
  fehlen  sollte.  Der  Nichtpraktiker  kann  sich  schwerlich  eine  Vorstellung ¬
  von  den  Vorteilen  machen,  die  der  Besitz  des  Werkes  mit
sich  bringt.  Wer  aber  fast  täglich  kämpft,  um  sich  mit  lästigem  Zeitaufwande
diejenigen  Bände  der  Reichsgerichtsentscheidungen  zu  verschaffen,  welche  er  zu
gebrauchen  meint  —  die  ja  immer  gerade  ein  anderer  hat  —,  um  nachher  zu
sehen,  daß  die  zitierte  Entscheidung  gerade  den  Rechtsgrundsatz,  auf  welchen
es  ihm  ankommt,  nur  nebenbei  behandelt,  also  nicht  die  richtige  ist,  sodaß  das
Suchen  von  vorn  beginnen  kann,  der  wird  das  Buch  mit  lebhafter  Freude
begrüßen  ..
Preuß.  Verwaltungsblatt:  „...  Durch  die  überaus  praktischen  Anordnungen
wird  die  Verwendbarkeit  des  hochbedeutsamen  Stengleinschen  Lexikons  in  einem
derartigen  Maße  erhöht,  daß  es  hinsichtlich  des  StrGB.  sowohl  den  Besitz
der  Entscheidungssammlungen  wie  den  eines  größeren  Kommentars
meisthin  erübrigen  dürfte."
Juristische  Monatsschrift:  „Das  außerordentliche  Werk  eines  der  ersten
Kenner  und  Praktiker  des  Strafrechts  ist  auch  außerordentlicher  Anerkennung
und  Verbreitung  würdig;  es  ist  ein  mustergültiges  Hand=  und  Nachschlagebuch ¬
  großen  Stils.  Die  Umsicht,  Gründlichkeit  und  wissenschaftliche
Tiefe  der  Darstellung  sind  zu  bewundern."
—  Ausführliche  Prospekte  mit  Textproben  gratis  und  franko.
Zu  beziehen  durch  alle  Buchhandlungen  sowie  direkt  vom  Verlage.
            
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