Volltext : Vergleichende Darstellung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich und des Preußischen Allgemeinen Landrechts (2)

Otto  Tiebmann,  Verlagsbuchhandlung,  Berlin  W.  35.
Handausgabe  der  Deutschen  Grundbachordnung
nebst  systematischer  Darstellung  des  materiellen  Liegenschaftsrechts.
Für  die  preuß.  Praxis  bearbeitet  von
Landgerichtspräsident  +  O.  Philler.
1901.  Geb.  M.  5.—
„Der  Verfasser  versteht  es,  das  zum  Verständnis  des  Gesetzes  Wichtige  herauszugreifen  und  in  kugpber,
aber  klarer  Sprache  zum  Ausdruck  zu  bringen.“
Zeitschrift  für  deutschen  Civilprozeß.
Reichsgesetz  über  die
Zwangsversteigerung  und  die  Zwangsverwaltung
nebst  Einführungsgesetz  vom  24.  März  1897.
Für  die  Praxis  erläutert  von
Landgerichtspräsident  J.  Günther.
Zwei  Bände.  1900.  Eleg.  geb.  M.  6.—.  Auch  einzeln  käuflich.
„...  Die  Darstellung  ist  eine  formvollendete,  die  Ausführungen  sind  ebenso  klar  wie  gründlich  und
in  reichen  Beispielen  und  Aufzählungen  erschöpfend.  Der  Doppelwert  des  Buches  als  eines  Leitfadens
zum  Studium  und  eines  Kommentars  wird  es  der  Praxis  besonders  willkommen  machen.“  Kreuzzig.,  Berlin,
Die  Preußische  Gesindeordnung
vom  8.  November  1810
nebst  ihren  reichs=  und  landesgesetzlichen  Ergänzungen  und  einem  Anhange:
Das  polizeiliche  Verfahren  in  Gesindesachen.
Erläutert  von  Dr.  jur.  A.  Nußbaum.
1900.  Kart.  M.  2.20.
Die  Neuerungen  im  Deutschen  Aktienrechte
nebst  Entwürfen  für  neue  Statuten  und  Statulen-Änderungen.
Mit  Rücksicht  auf  den  praktischen  Gebrauch  dargestellt  und  erläutert  von
Geh.  Justizrat  Dr.  Riesser,  Bankdirektor  in  Berlin.
1899.  M.  4.50.
„.....  Der  hervorragende  Jurist  und  Praktiker  giebt  hier  einen  Leitfaden  in  die  Neuerungen  des
Aktienrechts,  der  aber  so  vollständig  ist,  daß  er  fast  als  Leitfaden  für  das  ganze  Aktienrecht
dienen  kann.
Deutsche  Juristen=Zeitung.
Das  Bankdepotgesetz  vom  5.  Juli  1896.
Aus  der  Praxis  und  für  die  Praxis
erläutert  von
Geh.  Justizrat  Dr.  Riesser,  Bankdirektor  in  Berlin.
1897.  Geb.  M.  2.—
Zu  beziehen  durch  alle  Buchhandlungen  sowie  direkt  vom  Verlage.
            
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