Erstes Kapitel.
Die Entstehung der hereditatis petitio possessoria.
§. 119. Wir müssen zunächst prüfen, welche Einwirkungen ¬
sich aus dem Untergange des ordo judiciorum
privatorum für die bonorum possessio entwickeln lassen.
Um die Zeit des Diocletian wurde die regelmäßige Trennung ¬
des Verfahrens in jure und in judicio aufgehoben, und
dadurch, wie bekannt, eine völlige Umgestaltung des Römischen
Processes, sowie auch gar manche Veränderungen in der materiellen ¬
Natur der zum Schutz der Privatrechtsverhältnisse dienenden ¬
Rechtsmittel hervorgerufen, obgleich keineswegs zu glauben ¬
ist, daß darin eine gänzliche Revolution dieser letzteren enthalten ¬
sei 1).
Wir haben dies Ereigniß nun mit der Natur der civilen
und Prätorischen Erbrechtsklagen zusammenzuhalten, und zu
untersuchen, ob etwa hiedurch in dem zwischen beiden bestehenden ¬
Verhältniß, wie es im ersten Bande dargestellt ist, eine
wahre materielle Umgestaltung vor sich gegangen sei, so daß
dem Untergange des ordo judiciorum im Erbrechte eine größere ¬
Wichtigkeit beizulegen wäre, als in manchen anderen
Theilen des Civilrechts. Wir werden hiedurch, außer der Frage,
was aus den früheren fictitiae actiones geworden sei, auf die
Lehre von der hereditatis petitio possessoria ge1) ¬
Puchta Cursus der Instit. II. S. 245.