Volltext : ¬Die bonorum possessio (Bd. 2, Abt. 2)

Erstes  Kapitel.
Die  Entstehung  der  hereditatis  petitio  possessoria.
§.  119.  Wir  müssen  zunächst  prüfen,  welche  Einwirkungen ¬
  sich  aus  dem  Untergange  des  ordo  judiciorum
privatorum  für  die  bonorum  possessio  entwickeln  lassen.
Um  die  Zeit  des  Diocletian  wurde  die  regelmäßige  Trennung ¬
  des  Verfahrens  in  jure  und  in  judicio  aufgehoben,  und
dadurch,  wie  bekannt,  eine  völlige  Umgestaltung  des  Römischen
Processes,  sowie  auch  gar  manche  Veränderungen  in  der  materiellen ¬
  Natur  der  zum  Schutz  der  Privatrechtsverhältnisse  dienenden ¬
  Rechtsmittel  hervorgerufen,  obgleich  keineswegs  zu  glauben ¬
  ist,  daß  darin  eine  gänzliche  Revolution  dieser  letzteren  enthalten ¬
  sei  1).
Wir  haben  dies  Ereigniß  nun  mit  der  Natur  der  civilen
und  Prätorischen  Erbrechtsklagen  zusammenzuhalten,  und  zu
untersuchen,  ob  etwa  hiedurch  in  dem  zwischen  beiden  bestehenden ¬
  Verhältniß,  wie  es  im  ersten  Bande  dargestellt  ist,  eine
wahre  materielle  Umgestaltung  vor  sich  gegangen  sei,  so  daß
dem  Untergange  des  ordo  judiciorum  im  Erbrechte  eine  größere ¬
  Wichtigkeit  beizulegen  wäre,  als  in  manchen  anderen
Theilen  des  Civilrechts.  Wir  werden  hiedurch,  außer  der  Frage,
was  aus  den  früheren  fictitiae  actiones  geworden  sei,  auf  die
Lehre  von  der  hereditatis  petitio  possessoria  ge1) ¬
  Puchta  Cursus  der  Instit.  II.  S.  245.
            
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