Volltext : ¬Die bonorum possessio (Bd. 2, Abt. 2)

Einleitung.  §.  116.
wicht  gelegt.  Beide  stehen  zu  einander  in  ähnlichem  Verhältniß, ¬
  wie  Rechnungsexempel  und  Probe.  Es  läßt  sich  leicht
innerhalb  einer  weit  ausgedehnten  Lehre  ein  einzelner  Punkt
hervorheben,  und  von  einem  beschränkteren  Gesichtspunkte  aus
sehr  plausibel  unter  eine  vorgefaßte  Ansicht  fügen.  Aber  eine
andere  Frage  ist  dann  noch,  ob  der  einzelne  Punkt  auch  in  das
ganze  System  der  Lehre  sich  gehörig  einpassen  läßt,  und  daran
scheitert  denn  oft  manche,  im  Einzelnen  sehr  bestechende  Idee.
Ich  glaube  gerade  für  die  Lehre  der  b.  p.  ist  es  ein  Nachtheil
gewesen,  daß  bei  vielen  über  einzelne  Theile  aufgestellten  Ansichten ¬
  die  Gesammtanschauung  des  Ganzen  fehlte,  daß  namentlich ¬
  die  spätere  Kaiserzeit  mit  ihrer  wesentlich  veränderten  Gestaltung ¬
  nicht  gehörig  vom  klassischen  Juristenrecht  getrennt,
und  weder  der  Zusammenhang  noch  auch  der  Gegensatz  beider
gehörig  geprüft  wurde.
Unsere  Darstellung  dieser  späteren  Kaiserzeit  wird  nun  in
vier  Kapitel  zerfallen.  Das  erste  hat  die  Einwirkungen  zu
prüfen,  welche  die  Aufhebung  des  ordo  judiciorum  privatorum ¬
  für  unsere  Lehre  mit  sich  geführt  hat,  worin,  wie  wir
sehen  werden,  die  Entstehung  der  her.  petitio  possessoria  und
das  Verschwinden  der  fictitiae  actiones  enthalten  ist.  Das
zweite  Kapitel  hat  dann  von  der  Umgestaltung  der  einzelnen
notherbenrechtlichen,  testamentarischen  und  Intestatklassen  der
b.  p.  zu  handeln,  im  dritten  werden  die  Antretungsregeln  des
Prätorischen  Erbrechts,  und  im  vierten  die  späteren  Schicksale
des  Int.  quor.  bon.  geprüft  werden.  Es  wird  hoffentlich  das
Folgende  selbst  es  rechtfertigen,  daß  dem  Stoffe  diese  Anordnung ¬
  gegeben  worden  ist.  Die  Gesammtanschauung  von
der  Umgestaltung  des  Begriffs  der  b.  p.  kann  natürlich  erst
aus  allen  einzelnen  Untersuchungen  dieser  vier  Kapitel  hervorgehen, ¬
  indessen  wird  doch  eine  vorzugsweise  sich  hiemit  beschäftigende ¬
  Entwicklung  im  Anfange  des  zweiten  Kapitels
ihren  Platz  finden  müssen.
In  die  Darstellung  selbst  wird  Manches  am  passenden
Orte  verwebt  werden,  was  nach  meiner  Ansicht  nur  eine  unbedeutende ¬
  oder  gar  keine  Einwirkung  auf  die  Umwandlung
unserer  Lehre  gehabt  hat;  einige  Punkte  aber,  die  wir  unter
demselben  Gesichtspunkte  aufzufassen  haben,  sind  am  Besten
            
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