Volltext : Löwenfeld, Hermann: ¬Das Recht der Actien-Gesellschaften

Anhang.
575
II.
Erster  Fall.
Die  Südbahn-Actiengesellschaft  ist  mit  einem  Grundvermögen ¬
  von  30000  000  M,  gebildet  aus  den  Einlagen  für
60000  Stück  Actien  à  500  M,  ins  Leben  gerufen  worden.
Sie  hat  das  gesammte  Capital  bis  auf  den  Betrag  von
175  000  M  zum  Bau  verwendet.  Während  ihrer  dreijährigen
Betriebsdauer  hat  sie  alljährlich  140  000  in  den  Erneuerungsfonds -
  gelegt.
Am  Ende  des  dritten  Jahres  lautet  ihre  Bilanz:
Bilanz
der  Südbahn-Actiengesellschaft  pro  Betriebsjahr  1876/77,
abgeschlossen  per  31.  März  1877.
(Zahl  der  Actien:  60  000  Stück.)
Activa.
Passiva.
4
4
Eigenthum  der  Gesellschaft ¬
  ist  die  von  A
nach  B  führende  Eisenbahnlinie ¬
  nebst  allen
dazu  gehörigen  Bauwerken, -
  Gebäuden,  Locomotiven, -
  Wagen,  Fabriken ¬
  und  Werkstätten, -
  wie  solche  in  der
bereits  genehmigten
Schlussabrechnung  aufgeführt ¬
  sind.
Materialienbestände
oooo00
Restbetrag  aus  dem  Baufonds
175000
Diverse  Debitores
Erneuerungsfonds
ooo  o00
000
Cassenbestand
Diverse  Creditores
oooo00
ooo00
Reservefonds
etc.  etc.
o00
Beamten-Pensions-  u.  Unterstützungsfonds -

oo00
etc.  etc.
An  dieser  Bilanz  würde  sich  nichts  ändern,  wenn  die  Eisenbahnlinie ¬
  unter  gleichen  Verhältnissen  nach  dem  in  Abschn.  IV
§  6  vorgeschlagenen  System  erbaut  worden  wäre;  nur  könnten
die  unter  den  Passivis  figurirenden  175000    nicht  aus  dem
Baufonds  übrig  geblieben  sein,  da  die  Bahn  nebst  Zubehör  von
den  Zeichnern  in  natura  hätte  überliefert  sein  müssen.  Dagegen
wurde  ein  baares  Betriebscapital  vorhanden  sein  müssen.
            
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