Metadaten : Müller, Peter Franz Joseph: Über das Güterwesen

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Terlinden  zu  Walsem  empfingen  eben
so  die  Conventsjungfern  zu  Dinslaken  zum
Behufe  des  Hospitals  des  h.  Geistes  daselbst
zu  dreien  Händen.
§.  14.
Handgewinn,  Leibgewinn  an
einzelnen  Grundstücken.
Nicht  nur  ganze  Güter,  auch  einzelne
Stücke  wurden  auf  diese  Weise  zu  Behandigungs= =
  oder  Leibgewinnsrechten  ausgethan; ¬

als:  Gärten,  wie  z.  B.  einige  Gärten
vor  der  Wichpforte  bei  Werden;
u.  s.  w.
Aecker,  wie  z.  B.  in  der  Cothuser ¬
  Eu  bei  Werden;  bei  der  Hoechden ¬
  zu  Hetterscheid,  u.  s.  w.
s.  auch  Urkunde  7.
Weiden;  wie  z.  B.  das  „angeflossen  Weiland =
  an  der  Ruhr  in  Hinsbeck,  so
vorhin  ein  Spieck  gewesen".
und  1528  das  Oberkloster  bei  Neuß
mit  acht  Morgen  Benden  behandet
ward;
s.  Urkunde  8.
Büsche,  z.  B.  der  Vettebusch  bei
Huckshoel;  der  Flodonstein,  jetzt
            
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