Einleitung.
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einer Börse eine constante Umsatzstelle hat, so dass aus den
öffentlichen Berichten der Verkaufswerth täglich auf's Neue zu
entnehmen ist. Das Interesse des Actionärs zur Gesellschaft
reducirt sich dann, wenigstens bei der grossen Mehrzahl, auf
das in dem Coursbericht täglich auf's Neue zum Ausdruck
kommende Verwaltungsresultat. Bei dem Besitzer der notirten
Actie vermindert sich die Neigung auf die Thätigkeit der Gesellschaft ¬
einen Einfluss zu üben in demselben Maasse, in dem
die Umsatzfähigkeit an Leichtigkeit gewinnt. Der Börsenpreis,
den er täglich liest, gewährt ihm den Ausweg, sich, sobald er
will, durch Verkauf der Actien von der Sorge um das Schicksal -
der Gesellschaft zu befreien. Das entfremdet ihn der Gesellschaft. ¬
Es wird weiterhin davon die Rede sein, ob es
überhaupt dem Wesen der Actiengesellschaft entspreche, dass
der Actionär sich durch eigenes Bemühen an der Verfolgung
des Gesellschaftszwecks betheilige, oder ob er nicht vielmehr
nur berufen sei, für eine gute Auswahl der Geschäftsleiter zu
sorgen. Aber selbst dieser Aufgabe nimmt sich der Actionär
nach dem jetzigen Zuschnitt nur widerwillig an. Er mag nicht
darüber nachdenken, wie die Gesellschaft geleitet werden solle,
er will nicht daran mitwirken, dass sie prosperire, er verlangt
nur, dass dies geschehe. Bietet ihm die Gesellschaft Erträg
nisse, so acceptirt er sie, wie ein Gläubiger die Zinsen; bleiben
Erträgnisse aus, so trotzt er, ohne doch handelnd eingreifen
zu wollen, alles dies, weil er täglich den Ausweg sieht, durch
Verkauf der Actien sich seines Interèsses zu entschlagen. Aus
diesem Umstand erklärt es sich auch, dass Actionäre sich oft
zum Handeln ermannen, sobald jener Ausweg verschlossen ist,
d. h. wenn wegen der schon offenkundigen Entwerthung der
Actien der Verkauf sich nicht mehr ausführen lässt. Im Course
erschöpft sich fast alles, was den Actionär an der Gesellschaft
interessirt. Daraus begreift es sich, dass Actionäre nicht selten
egen ein minimales Miethsgeld ihre Actien zu Generalversammlungen ¬
hergeben, und auf solchem Wege den Miethern
die Durchführung der nachtheiligsten Beschlüsse selbst ermöglichen. ¬
-Sie erblicken in dem Miethsgeld einen ausserordentlichen ¬
Gewinn neben der Dividende, und verkaufen
dafür ihr Stimmrecht, dessen Ausübung sie doch jedenfalls
unterlassen hätten.