Inhaltsverzeichnis : System des Pandekten-Rechts (2)

II)  Erlöschen.  »)  Fälle  aufser  d.  Verjährung,
395
verwirkte  Rechtsverhältnifs  wieder  hergestellt,  und  zu
diesem  Ende  eine  sogenannte  actio  rescissoria.
und  zwar,  bey  dem  Verlust  des  Objects  eines  dinglichen
Rechts,  gegen  jeden  Besitzer  gestattet  wird,  bey  deren
Anstellung  der  Kläger,  ohne  vorgängige  Restitution,
bloss  beyläufig  den  Restitutions-Grund  anzugeben
braucht  spl.
§.  1014.
Ex  speciaIm ¬
  Edict  sind  mehrere  Beyspiele  der  Abli ¬
  caussa  et
wesenheit  namentlich  angeführt,  am  Ende
generali
wird  aber  allgemein  wegen  aller  andern,  noch
clausula.
denkbaren  Arten  der  Abwesenheit  Restitution
versprochen  (q).  Obgleich  diese  generelle  Clausel
nur  den  angegebenen  engern  Sinn  hat  [r,  so  ist  sie
doch  von  der  Praxis  ganz  allgemein  dahin  verstanden,
dals  der  Prätor  überall  Restitution  verspreche,  wo  es
die  Billigkeit  erheische;  doch  sind  die  mehrsten  Beyspiele, ¬
  welche  man  hier  anzuführen  pflegt,  Fälle  einer
wahren  Abwesenheit  [s).  Zum  Theil  gehört  denn  auch
dahin  die,  von  Vielen  aufgestellte  Regel,  dass  der  Principal -
  stets  gegen  die  Handlungen  semes  Procurators  restituirt ¬
  werde,  eine  Regel,  welche,  wenige  Ausnahmen  t
und  insbesondere  den  Fall  der  Abwesenheit  abgerechnet ¬
  ul,  falsch  ist  [r,  und  sich  jetzt  nur  in  Ansehung
der  öffentlich  bestellten  Procuratoren  und  Advocaten
rechtfertigen  läfst,  und  zwar  so  weit,  dass  der  Principal
hier  direct  Restitution  suchen  kann,  ohne  verbunden  zu
seyn,  seinen  Bevollmächtigten  zuvörderst  in  Anspruch
zu  nehmen  syl.
1t)  L.  8.  §.  1.  mandat.  (17.  1.)
Ipl  §.  5.  I.  de  act.  (4.  6.)  L.  1.
L.  3.  §.  1.  de  eo  per  quem  fact.
sqq.  h.  t.  (4.  6.)  L.  35.  de  O.  et
quomin.  in  iudic.  (2.  10.)  L.  13.
A.  (44.7.).
§.  1.  C.  de  iudic.  (3.  1.).
Iq1  L.  1.  pr.  h.  t.  (4.  6.).
Luj  L.  26.  §.  9.  h.  t.  (4.  6.).
(r  L.1.  pr.  cit.  vergl.  mit  L.
La)  L.  10.  C.  de  procurat.
26.  §.  6.  9.  eod.  Cuiac  parat.
ad  L.  26.  j.  9.  eod.  I.  P.Frank
(2.  13.)  Cocceii  L.  3.  T.  3.
de  rest.  in  int.  ex  clausula  praequ. ¬
  14.  L.  4.  T.  6.  qu.  2.  Hoftoris -
  generali  ultra  casus  abacker ¬
  T.  3.  4508.  not.  d.  Andre
Ideen  haben  Leyser  Sp.  64.
sentiae  non  extendenda.  Erl.
m.  3.  Müller  ad  Leyser
1785.  Biener  hist.  rest.  in
Obs.  194.  Struben  1.B.  52.
int.  §.  5.  Müller  ad  Leyser
Bed.  Wehrn  doctr.  explicatr.
Obs.  193.
princ.  damni.  §.  43.
[s)  Vergl.  Glück  Comm.  §.
[el  Boehmer  I.  C.  P.  L.  i.
472.  Hofacker  T.  2.  §.  855
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer