Volltext : ¬Die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902, nebst den dazu ergangenen Nebengesetzen (21)

Inhaltsverzeichnis.
I.  Seemannsordnung  vom  2.  Juni  1902  (R.G.Bl.  S.  175).
Erster  Abschnitt.  Einleitende  Vorschriften.  §§.  1—6.
Geltungsbereich  des  Gesetzes
§.  1.
Kapitän.  Schiffsoffizier.  Schiffsmann
Rang=  und  Dienstverhältnis.  Stellvertretung.  Vorgesetzte
Zahl  und  Art  der  Schiffsoffiziere.  Befähigungsnachweis
Seemannsämter
Schutzgebiete.  Inland.  Deutsche  Häfen.  Reichsgebiet.
§.  6.
Zweiter  Abschnitt.  Seefahrtsbücher  und  Musterung.  §§.  7—26.
§.  7.  Voraussetzungen  für  den  Eintritt  in  den  Schiffsdienst.  Seefahrtsbuch
Minderjähriger  Schiffsmann
§.  8.
Anderweites  Seefahrtsbuch
§.  9.
Neue  Anmusterung
§.  10.
Einrichtung  und  Preis  des  Seefahrtsbuchs
§.  11.
Veranlassung  der  Musterung,  Beteiligung  dabei
§.  12.
Anmusterung
§.  13.
Musterrolle
§.  14.
Nachmusterung
§.  15.
Anmusterungsvermerk  im  Seefahrtsbuche;  Verwahrung  des
§.  16.
Unmöglichkeit  des  Dienstantritts
§.  17.
Abmusterung
Dienstbescheinigung  und  Führungszeugnis
§.  19.
Beglaubigung  der  Dienstbescheinigungen  und  Zeugnisse
§.  20.
des  Führungszeugnisses.  Streit  über  Zeugnis  oder  Dienstbescheinigung
Verweigerung
§.  21.
Abmusterungsvermerk
Beglaubigter  Auszug  aus  der  Musterrolle
§.  23.
Verbleib  von  Musterrolle  und  Auszug
§.  24.
§.  2
Nachträgliche  Musterung
Kosten  der  Musterungsverhandlungen.
*  *
§.  26.
Dritter  Abschnitt.  Vertragsverhältnis.  §§.  27—83.
Heuerschein.  Kündigungsfristen
Heuervertrag.
§.  27.
Dauer  des  Heuervertrags
§.  28.
Betrag  der  Heuer  mangels  Vereinbarung
§.  29.
Konkurr
mehrerer  Heuerverträge
§.  30.
Heuerung  nach  Anfertigung  der  Musterrolle
§.  31.
Dienstantritt  und  seine  Verzögerung
§.  32.
Erzwingung  der  Diensterfüllung:
§.  33.

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