Volltext : Liszt, Franz von: ¬Die Deliktsobligationen im System des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Vorbemerkung.
VI
habe,  möchte  ich  an  dieser  Stelle  ihm  meinen  ausdrücklichen  und
Es  war  mir  eine  besondere  Freude,  daß
herzlichen  Dank  sagen.
wir  in  mancher  Frage  zu  einer  Übereinstimmung  der  Ansichten
gelangt  sind,  die  freilich  einstweilen  noch  keinen  litterarischen  Ausdruck ¬
  gefunden  hat.
Die  Schrift  von  Rechtsanwalt  Dr.  Karl  Linckelmann:  „Die
Ersatzpflicht  aus  unerlaubten  Handlungen  nach  dem  Bürgerlichen
Gesetzbuche  für  das  deutsche  Reich“  ist  mir  erst  während  der  Korrektur
meiner  Arbeit  zu  Gesicht  gekommen.  Ich  mußte  mich  darauf  beschränken, ¬
  in  den  Anmerkungen  auf  Linckelmanns  Ansichten  aufmerksam ¬
  zu  machen.
Halle  a.  d.  Saale,  Ende  März  1898.
Franz  v.  Liszt.
            
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