Volltext : Lindner, C.: Reichsgesetz über den Versicherungs-Vertrag

Verzeichnis  der  Abkürzungen.
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ALR.  =  Allgemeines  Landrecht  für  die  Preußischen  Staaten.
Annalen  =  Annalen  des  gesamten  Versicherungswesens.
AufsAV.  =  Veröffentlichungen  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung. ¬

BGB.  =  Bürgerliches  Gesetzbuch.
DIZ.  =  Deutsche  Juristen=Zeitung.
Gerhard  =  Praxis  des  Privat=Versicherungsrechts.
HGB.  =  Handelsgesetzbuch.
IW.  =  Juristische  Wochenschrift.
KO.  =  Konkursordnung.
Recht  =  Rundschau  für  den  deutschen  Juristenstand  „Das  Recht".
RGBl.  =  Reichs=Gesetzblatt.
RG.  =  Entscheidungen  des  Reichsgerichts  in  Zivilsachen.
Soergel  =  Soergel  Rechtsprechung.
VAG.  =  Reichsgesetz  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom
12.  Mai  1901  (sogen.  Versicherungsaufsichtsgesetz).
VVG.  =  Versicherungsvertragsgesetz.
ZfRpfl.  =  Zeitschrift  für  Rechtspflege  in  Bayern.
ZPO.  =  Zivilprozeßordnung.
ZfVW.  =  Zeitschrift  für  Versicherungswesen.
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