Inhaltsverzeichnis : Hasse, Johann Christian: Beytrag zur Revision der bisherigen Theorie von der ehelichen Gütergemeinschaft nach deutschem Privatrecht

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dem  Administrator  im  Namen  derselben  eingegangen  worden, =
  sey  es  nun,  daß  dieses  durch  Vereinbarung  oder
ipso  facto,  z.  B.  durch  versio  in  rem,  geschehen,  sey
es,  daß  ein  Dritter  oder  einer  der  Ehegatten  der  Creditor =
  geworden  3
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3)  Vergl  §.  52.  no.  2.
            
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