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Der Defensor hofft daher auch, daß Se. Majestät aus obigen
Gründen in seiner Gnade und hohen Weisheit unserm Inquisiten
bei dessen gefährlichen Reizbarkeit diese an sich gesetzliche Verschärfung -
zu erlassen geruhen werde.
Der Defensor verweist aber das versammelte Kriegsgericht auch
noch in der Beziehung auf obige Entscheidung gegen die Dunekel,
als daraus hervorgeht:
daß das Gesetz in dem §. 831. 1. c. unter dem Ausdruck „hingerichtet" -
zu werden,
keineswegs bei dem Mörder ausschließlich die Vorliebe für die
Eigenthümlichkeit einer Hinrichtung, oder die Sucht, oder
die Eitelkeit voraussetzt, durch die Oeffentlichkeit der Hinrichtung -
auf eine auffallende, eine traurige Berühmtheit verschaffende -
Weise zu sterben, sondern daß dem Gesetze, die Absicht des
Verbrechers durch Andere zu sterben genügt, mag deren Motiv -
sein, welches es will.
Die Gegner dieser Ansicht erinnere ich aber daran, wie Inquisit -
gerade durch Hinrichtung noch die drei letzten Tage seines -
Lebens in schwelgerischen Genüssen, wie sein Herz sie nur
wünsche, hinzubringen hoffte und daß also auch nach ihrer Auslegung -
der §. 831. auf Inquisiten anzuwenden ist.
Wie aber der Wunsch zu sterben bei unserem Inquisiten entstehen -
konnte, daß jener Wunsch wirklich in ihm entstanden
ist, habe ich bei Aufstellung des vierten Geständnisses und bei
dem Gemälde seines frühern Lebens (einer würdigen Vorbereitung
zu solchem Ausgang) genügend dargethan. Aus diesem vierten
Geständnisse (dem wir, da nichts weiter gegen Inquisiten vorliegt,
glauben müssen) geht aber auf nicht minder glaubwürdige Weise hervor,
daß Inquisit die Absicht zu sterben wegen Mangel an Muth
durch Ermordung eines Andern erreichen wollte.
Indessen halte ich es nicht für überflüssig, folgende der That
vorangegangenen und ihr nachgefolgten Aeußerungen des Inquisiten, -
welche durch Zeugen bekundet werden und gleich bedeutsam
sind, hier noch besonders hervorzuheben.
Nach Angabe des rc. Schulz IX. äußerte Inquisit nämlich,
als von der Patrone des Musquetiers Wiere auf der Stube 17.
die Rede gewesen, sofort: „Wiere könne sich damit erschießen."
Es geht daraus hervor, wie nahe dem Inquisiten überhaupt die
Idee des Selbstmordes gelegen. Die Behauptung des Inquisiten,
daß die ihm vor die Seele getretene Erinnerung so vieles Schänd¬Max-Planck-Institut -
für
DFG
europäische Rechtsgeschichte