§ 106. Natur des Obligationen-Emissions-Agios.
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körperter Verbindlichkeiten schlechthin *). Simon bemerkt nun in seinem Buche
„Die Staatseinkommensteuer der A.en u. s. w.“2): „Was vorstehend von dem
Disagiokonto gesagt ist, gilt mutatis mutandis auch . .. von dem bei Ausgabe
von Obligationen über dem Rückzahlungsbetrage erforderlichen, . . . in die
Passiva gehörenden Agiokonto“. Dies auch auf seine Äusserungen über das
Wesen des Agios in seinem anderen Werke übertragen, heisst für unsere Frage:
positiv ist auch das Agio eine Art Bewertungskonto; aber ein Bewertungskonto
eigener Art, nicht eines in der B. gegenüberstehenden, also eines Aktivpostens,
sondern eines Postens, der ebenfalls auf der Passivseite steht, eines Schuldnach ¬
den Worten Simons3) — ein
postens. Wie der Disagioposten der B. —
„Bewertungskonto“ ist, „dazu bestimmt, den Wert einer Schuld, welcher deren
Nennbetrag nicht erreicht, zum Ausdruck zu bringen“, so stellt der Agioposten
auf der Passivseite der B. ein Bewertungskonto dar, das dazu bestimmt ist, den
Wert einer Schuld, welcher deren Nennbetrag übersteigt, zum Ausdruck zu
bringen. Wird bei Ausgabe über pari die Obligationenschuld nur mit 100 bewertet, ¬
während doch 102,05 dafür eingenommen wurden, so ist sie zu gering
bewertet. Sie muss höher bewertet werden; daher ein Zusatzposten von 2,05,
das Disagio.
8) Die Richtigkeit dieser Schlussfolgerung beweist der allgemeine Satz
Rings *) über den Wertansatz von Obligationsschulden: „Betagte Verbindlichkeiten ¬
sind nach ihrem gegenwärtigen Werte anzusetzen. Sind insbesondere
Obligationen ausgegeben, welche nach bestimmter Zeit zu einem anderen als
dem Emissionskurse rückzahlbar sind, so ist es unrichtig, dieselben schlechthin
zu dem Rückzahlungsbetrag aufzunehmen“3)
b) Das normale Agio ist hiernach also eine Wertberichtigung der Obligationenrückzahlungsschuld. ¬
Aber warum wird die Wertberichtigung durch einen
besonderen Posten, der doch auf derselben Seite steht, vorgenommen? Warum
wird die Obligationeneinlösungsschuld nicht gleich mit 102,05 bewertet? M. a. W.:
die Tatsache, dass das Agio neben dem Obligationenschuldposten als selbständiger -
Passivposten vorgetragen wird, ist durch diese Analogie aus der vorausgesetzten ¬
Bewertungskontonatur des normalen Disagios nicht erklärt. Das
positive Wesen des regulären Emissionsagios bleibt also dunkel,
4. Die Theorie Hechts. Wie in der Auffassung des regulären
Disagios*), so treffen wir auch in der Meinung über die Natur des normalen
Agios in weitgehender Weise mit der Anschauung Hechts zusammen.
a) Auch bei Hecht findet sich der grundlegende Satz: „Agio ist kein
Kapitalgewinn, sondern eine Zinsschuld“?). Auch er erklärt also das Agio für
ein reelles Passivum und in specie, wie wir, für eine Zinsverbindlichkeit. Insofern ¬
liegt eine weitgehende Übereinstimmung zwischen unseren Anschauungen
vor, weitergehend sogar, als bei der Erläuterung der Disagionatur. Aber auch
hier operiert Hecht im ferneren mit dem Darlehens- oder Vorschussgedanken,
ohne dass dieser Gedanke als der der Intention der Parteien adâquate bezeichnet
zu werden vermöchte.
*) So Staub 49,; Düringer-Hachenburg 40 IV; Goldmann 40 Anm. 2 II 2 c;
Ring A., 624; Lehmann 40,.
2) 342.
3) S. 436.
*) Ring A., S. 624.
*) Nach Reisch und Kreibig hat das Agio, wenn es in die B. als solches eingestellt ¬
wird, die Natur eines echten Reservefonds, also nicht bloss cines Bewertungskontos ¬
(Reisch II 44).
§ 102 a. A.
’) Holdheim VII 263.