— 76
II. Für die einzurichtende Wirthschaft ein Nebengebäude,
gleichfalls massiv und von einem Stock, worin eine
Küche von etwa 20 Quadratfuß, eine Speisekammer
und Stube nebst Kammer für den Vorsteher und
dessen Frau, die die Küche besorgt. Zu Vorraths
böden findet sich außer dem Boden dieses Gebäudes
Platz genug auf dem Hausboden des Hauptgebäudes.
Ein Stallgebäude zur Benutzung des Vorstehers.
III.
IV.
Baukosten.
in solches Arbeitshaus in den Domainen würde
etwa zur ausschließlichen Benutzung derjenigen Do
mainen=Umter bestimmt, die in dem Militairdistrict
belegen, woselbst der Bauplatz angewiesen worden.
Materialien an Holz und an gebrannten Mauer
und Dachsteinen gäbe die Landesherrschaft gegen
..
Bereiterlohn.
Die baaren Kosten übertrügen die betreffenden
Armencassen, mittelst Erhöhung der gewöhnlichen
activen Beiträge, in so weit es nach Localverhält
Bei der Bedeutsamkeit der Kosten
nissen nöthig.
Jahre zum Bau selbst erfordert werden.
dürften
Um die Kosten der Fuhren möglichst zu ersparen,
würde der Bauplatz möglichst nahe bei einer Zie
gelei angewiesen, auch das Holzmaterial in möglich
5
ter Nähe verabreicht.
sein:
V. Das Gebäude wird zu dotiren
a) Mit 100 Quadratruthen Gartenland zu Be
J
nutzung des Vorstehers;
Fudern Heu für den |
b) mit einer Wiese zu 2
selben, auch verhältnißmäßiger Weidefreiheit auf
1.
einer benachbarten Feldmark, gegen anschlags
mäßige Vergütung;