Full text: Lehsten, Carl von: Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren

52— 
lande. Auch ist bei uns ein Überfluß an arbeitenden 
Händen nicht vorhanden; davon zeugt die, in manchen 
Gegenden des Landes zu gewissen Zeiten gesteigerte Er 
höhung des Tagelohns und die nicht eben seltene Be 
schwerde manches Landmanns, daß keine Tagelöhner zu 
haben sind. 
Daß Mecklenburg weniger Einwohner auf einer 
Quadratmeile zählt, wie manche andere Länder, wer mag 
das läugnen, aber wer möchte auch nicht nach dem 
Grunde dieses Mißverhältnisses forschen, der so klar 
vorliegt. 
In jenen volkreicheren Ländern am Rhein, am 
Neckar ec., wird das Aufkommen zahlreicher Fabriken 
durch Lage, Verfassung und sonstige locale Eigenheiten 
begünstigt. Diese Fabriken beschäftigen und ernähren den 
größten Theil der Bevölkerung in jeder Jahreszeit, mit 
dem Acker- und Weinbau sind die übrigen beschäftiget. 
Dort giebt es aber keine Landgüter von großem Umfange, 
die ihre Producte als Handelsartikel behandeln und fremden 
Ländern zuführen. Was der dankbare Boden liefert, reicht 
höchstens aus für die Bedürfnisse der Einwohner, es bleibt 
im Lande und wird im Lande von eignen Einwohnern 
verzehrt. Fast jeder Landbewohner, mit Ausnahme der 
Arbeiter in Fabriken, hat sein kleines Grundstück, das er 
selbst benutzt, jeder Fußbreit wird sorgsam bestellt; Flächen 
tragbaren Bodens, die hier dem Einzelnen gehören, zer 
fallen dort in viele kleine Parcelen, deren jede eine Familie 
versorgt. Darum kann denn dort auch eine Quadrat 
meile wenigstens dreimal so viel Einwohner aufnehmen 
und ernähren als hier, wo die großen Gutsbesitzer den 
Ertrag ihrer umfänglichen Besitzungen in fremde Welt 
theile schicken und nur so viele arbeitende Hände begehren, 
also auch nur so viele Familien und Individuen auf¬
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer