Full text: Lehsten, Carl von: Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren

+ 35 
Capitel X. 
Bedenken dagegen. 
Inzwischen jede Sache — so wird man sagen — jede 
Sache hat zwei Seiten; wo Licht ist, ist auch Schatten, 
laßt uns auch die Schattenseite prüfen, nachdem wir die 
Lichtseite sattsam genug beleuchtet haben. 
Diese Schattenseiten sind: 
1) Die Grundbesitzer veräußern einen Theil ihrer Güter, 
geben ihre Tagelöhner=Wohnungen zu Eigenthum, 
und zwar meistens umsonst, denn die wenigsten 
Tagelöhner werden vermögend sein, den Taxwerth 
zu bezahlen, eben so wenig bei starker Familie den 
Zinsbetrag zu erübrigen. 
2) Der Gutsbesitzer verliert also nicht allein die Substanz 
seiner Katengebäude mit Zubehör, sondern auch die 
Disposition darüber, der angenommene Tagelöhner 
mag ihm gefallen oder nicht, er mag fleißig sein 
oder nicht, oder mag bei seinen ländlichen Arbeiten 
eine gewisse Gewandtheit — worauf es oft sehr 
ankommt — anzuwenden wissen oder nicht, sein 
moralischer Lebenswandel mag sich gestalten wie er 
wolle, nur hüthe er sich vor Criminal- und sonstigen 
namhaften Verbrechen, so ist und bleibt der Dienst 
herr mit ihm getrauet, er darf ihn nicht kündigen. 
Beide diese Einwendungen sind wichtig genug, das 
ist nicht zu läugnen, besonders auf den ersten Blick. 
Aber man fasse sie näher in's Auge: 
ad. 1. Was verliert denn der Gutsbesitzer wirklich, 
wenn er die Katenwohnung zu nutzbarem Eigenthum ein 
für allemal weggiebt, statt daß er bisher sie von einem 
Jahre zum anderen eben so, aber auf jährliche Kündigung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer