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Capitel X.
Bedenken dagegen.
Inzwischen jede Sache — so wird man sagen — jede
Sache hat zwei Seiten; wo Licht ist, ist auch Schatten,
laßt uns auch die Schattenseite prüfen, nachdem wir die
Lichtseite sattsam genug beleuchtet haben.
Diese Schattenseiten sind:
1) Die Grundbesitzer veräußern einen Theil ihrer Güter,
geben ihre Tagelöhner=Wohnungen zu Eigenthum,
und zwar meistens umsonst, denn die wenigsten
Tagelöhner werden vermögend sein, den Taxwerth
zu bezahlen, eben so wenig bei starker Familie den
Zinsbetrag zu erübrigen.
2) Der Gutsbesitzer verliert also nicht allein die Substanz
seiner Katengebäude mit Zubehör, sondern auch die
Disposition darüber, der angenommene Tagelöhner
mag ihm gefallen oder nicht, er mag fleißig sein
oder nicht, oder mag bei seinen ländlichen Arbeiten
eine gewisse Gewandtheit — worauf es oft sehr
ankommt — anzuwenden wissen oder nicht, sein
moralischer Lebenswandel mag sich gestalten wie er
wolle, nur hüthe er sich vor Criminal- und sonstigen
namhaften Verbrechen, so ist und bleibt der Dienst
herr mit ihm getrauet, er darf ihn nicht kündigen.
Beide diese Einwendungen sind wichtig genug, das
ist nicht zu läugnen, besonders auf den ersten Blick.
Aber man fasse sie näher in's Auge:
ad. 1. Was verliert denn der Gutsbesitzer wirklich,
wenn er die Katenwohnung zu nutzbarem Eigenthum ein
für allemal weggiebt, statt daß er bisher sie von einem
Jahre zum anderen eben so, aber auf jährliche Kündigung