fullscreen : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 5 (1830))

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modificirt  worden.  Die  älteren  processualischen  Schriften,
namentlich  I.  L.  J.  Dedekind  Einleitung  zum  Proceß
der  Herzoglich  Braunschw.=Lüneburgischen  Gerichte  Wolfenb. -
  1776  4.  sind  daher  ziemlich  unbrauchbar  geworden,
und  die  jetzt  angezeigte  Darstellung  begegnet  einem  wahren -
  Bedürfnisse.  Der  Verfasser  hat  sein  Werk,  nach
vorangeschickter  Einleitung  in  fünf  Abschnitten  getheilt.
Der  erste  Abschnitt  enthält  in  sechs  Capiteln  die  Gerichtsverfassung, -
  und  handelt  namentlich  von  den  Kreisämtern, -
  den  Districtsgerichten,  dem  Landesgerichte,  dem
Oberappellationsgerichte,  den  besonderen  Gerichtsbehörden
und  den  Patrimonialgerichten  und  befreieten  Gerichtsständen. -
  In  einem  Anhange  folgen  einige  Notizen  über
Advocaten,  Notarien  und  Procuratoren.  Der  2te  Abschnitt -
  giebt  eine  Darstellung  des  ordentlichen  Processes,
nach  seiner  gewöhnlichen  Eintheilung,  in  das  1ste  Verfahren, -
  das  Beweisverfahren  und  die  Instanz  der  Rechtsmittel; -
  der  3te  Abschnitt  ist  dem  summarischen  Processe,
der  4te  dem  Concursverfahren  und  der  5te  und  letzte  dem
Executionsverfahren  gewidmet.  Dem  4ten  Abschnitte  ist,
in  einem  Anhange,  noch  eine  besondere  Erörterung  über
die  Rechte  der  Ehefrau  im  Concurse,  namentlich  über
die  in  Betreff  des  privilegii  dotis  et  illatorum  für
die  Ehefrauen  in  der  Stadt  Braunschweig  existirenden
eigenthümlichen  Abweichungen  von  den  Grundsätzen  des
gemeinen  Rechts,  hinzugefügt.
Lüneburg,  gedruckt  in  der  von  Sternschen  Buchdruckerey.
Verlegt  von  Herold  und  Wahlstab.
Max-Planck-Institut  für
            
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