Juristische
Handbibliothek.
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Die „Juristische Handbibliothek“ beabsichtigt — wie die
mit
ihr gleichzeitig erscheinende Handbibliothek des öffentlichen Rechts
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kurzgefaßte, aber durchaus vollständige und auf der Höhe der
Wi
senschaft stehende Lehrbücher über die verschiedensten Zweige der
Rechtswissenschaft zu geben. Nicht nach einem von vornherein festgestellten ¬
Plane, wie die Mehrzahl der Sammelwerke, sondern in
zwangloser Folge, den Bedürfnissen des Lebens und den Anforderungen
des akademischen Unterrichts entsprechend, sollen die einzelnen Bände
erscheinen.
Jeder Band ist durchaus vollständig und in sich abgeschlossen.
Die Werke werden lediglich zusammengehalten durch das allen
gemeinsame Streben:
In mustergültiger Bearbeitung knappe Kompendien zu
schaffen, wie sie der Rechtswissenschaft bisher völlig fehlen;
dem akademischen Studium, wie der Praxis durch
solche Lehrbücher zu dienen, welche ohne Schädigung der
Uebersichtlichkeit auch für die einzelnen Rechtsfragen ausreichende ¬
Hinweise bieten;
strenge Wissenschaftlichkeit mit klarer Darstellung zu
verbinden.
Die Verlagshandlung hofft daher in der „Juristischen Handbibliothek" ¬
sowohl dem Studierenden brauchbare Lehrbücher, wie dem
geschulten Juristen, dem Richter, Anwalt und Verwaltungsbeamten
wertvolle Führer darzubieten.
Wie die einzelnen Bände inhaltlich ein abgeschlossenes Ganze
bilden, so sollen dieselben auch in äußerer Hinsicht, in der Ausstattung,
als selbständige Werke auftreten, und ist das nachstehende, den Haupttitel
enthaltende Blatt abzutrennen, wenn nur einzelne Bände der Handbibliothek ¬
angeschafft werden.
Die Bände werden im Umfang von 20 bis 30 Druckbogen und
zu einem durchschnittlichen Preise von 6 bis 9 Mark für den
broschierten Band ausgegeben. Der Preis für elegant in Leinwand ¬
gebundene Exemplare, von welchen die Verlagshandlung jederzeit ¬
ein Lager hält, erhöht sich um eine Mark.
Die Verlagshandlung.