Full text: Lassaulx, Franz G. von: Ueber die unterscheidenden Charactere des Code Napoleon

133 
hunderte eins der kostbarsten Schaͤtze seyn, die uns das Alter 
thum üͤberliefert hat, noch manchen gesunden Urtheilsspruch 
wird man ihm verdanken, und hat es in den vergangenen 
Jahrhunderten zur Befoͤrderung der Wissenschaft und Kultur 
gedient, so wird es in den folgenden noch fuͤr Gesetzgeber, 
Richter und Advocaten eine unerschöpfliche Quelle leitender 
Normen und folgerechter Grundsäͤtze seyn. Die Sammlungen 
dieses Rechts werden uns um desto kostbarer fuͤr die Wissen 
schaft bleiben, je weniger sie von nun an in ihrer Allgemeinheit 
gesetzliche Kraft haben. 
Es sey mir erlaubt, diese ohne Ordnung flüchtig hinge 
worfenen Bemerkungen damit zu beschließen, daß ich diejenigen 
meiner jüngern Collegen, die sich mit der durch die Franzö 
sische Prozeßordnung veranlaßten Litteratur noch nicht sehr 
bekannt gemacht haben sollten, auf zwei lehrreiche Werke uͤber 
die gerichtliche Beredsamkeit aufmerksam mache, naͤmlich auf 
des Herrn G. F. Müller interessante Abhandlung über die 
Fertigkeit vor Gericht zu reden oder die Mittel sich dieselbe zu 
erwerben, und Herrn Prof. Zachariä Anleitung zur gericht 
lichen Beredsamkeit. 
Das verdienstliche Werk des Herrn Müller, 
Raths in dem Kaiserl. Gerichtshofe zu Hamburg, über den 
Franz. Civil=Prozeß, ist übrigens gewiß zu bekannt, daß 
ich es hier anzuführen brauchte. 
Wolters.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer