fullscreen : Köhler, Helmut: ¬Der relative Schul- und Hochschulbesuch in der Bundesrepublik Deutschland 1952 bis 1975

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Kranke  und  Gesundheitsgefährdete,  Körperbehinderte  und  für
geistig  Behinderte.  Es  handelt  sich  entsprechend  der  Dauer  des
Schulbesuchs  an  Grund-  und  Hauptschulen  meist  um  neun  Klassenstufen, -
  wovon  die  erste  schwächer  besetzt  ist,  da  die  Schüler
meist  erst  nach  der  Einschulung  aus  der  Grundschule  überwiesen
werden.  Den  Sonderschulen  wurden  ab  1963  auch  die  Schüler  in
Sonderschulklassen  an  Volksschulen  zugerechnet.
Die  Realschulen  -  bis  1964  als  Mittelschulen  bezeichnet  -umfassen -
  in  der  Regel  sechs  aufsteigende  Klassen  (bei  sechsjähriger -
  Grundschule  vier  Klassen)  und  sollen  eine  erweiterte,
über  die  Hauptschule  hinausgehende  allgemeine  Bildung  vermitteln. -
  Neben  der  sechs-  oder  vierjährigen  Normalform  gibt
es  Realschulen  in  Aufbauform,  die  mindestens  dreiklassig  sind.
Den  Realschulen  wurden  -  soweit  möglich  -  auch  die  Schüler
in  Realschulklassen  oder  Realschulzweigen  an  Volksschulen
zugerechnet.
Die  Gymnasien  -  bis  1961  als  höhere  Schulen  bezeichnet  -  sind
Schulen,  die  in  der  Regel  neun  (bei  sechsjähriger  Grundschule
sieben)  aufsteigende  Klassen  umfassen  und  zur  allgemeinen
Hochschulreife  (Abitur)  führen.  Neben  der  neun-  oder  siebenklassigen -
  Normalform  existieren  verschiedene  Aufbauformen.
Neben  altsprachlichen,  neusprachlichen  und  mathematisch-naturwissenschaftlichen -
  Gymnasien  sind  zumindest  seit  Mitte  der
sechziger  Jahre  auch  sozialkundliche,  wirtschaftswissenschaftliche -
  und  musische  Gymnasien,  Freie  Waldorfschulen  sowie
Frauenoberschulen  enthalten.  Zu  beachten  ist  auch,  daß  früher
das  Abitur  zum  Teil  bereits  nach  dem  12.  Schuljahr  abgelegt
wurde  (in  Bayern  wurde  1952/52  das  13.  Schuljahr  wieder  eingeführt, -
  in  Niedersachsen  bis  1952/53  kein  13.  Schuljahr)  und
daß  zum  Teil  Wirtschaftsoberschulen  bei  den  Gymnasien  nachgewiesen -
  waren  (zum  Beispiel  in  Schleswig-Holstein  und  Bayern).
Bei  den  Gesamtschulen  unterscheidet  man  additive  beziehungsweise
kooperative  und  integrierte  Gesamtschulen.  Nur  bei  den  integrierten
Gesamtschulen  fallen  die  Abgrenzungen  zwischen  den  traditionellen
Schularten  zugunsten  einer  integrierten  Stufengliederung  weg,
so  daß  die  Schüler  nicht  mehr  den  herkömmlichen  Schularten
            
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