Volltext : Kuntze, Johannes Emil: ¬Die Obligation und die Singularsuccession des römischen und heutigen Rechtes

Fünfter  Abschnitt.  §.  101.
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Die  Wagschale  des  römischen  Staatslebens  schnellte  empor,  als  das
Cäsarenthum  nicht  schwer  genug  erfunden  ward.  Da  lebte  in  jener  preiswürdigen ¬
  Christnacht  eines  Leo  III.  und  Karl  des  Großen  im  römischen
Reiche  germanischer  Nation  ein  schönerer  Hymnos,  das  kräftige  Samenkorn ¬
  einer  neuen  Völkerjugend,  eines  christlichen  Staatswesens  auf.
Wenn  wir  aber  uns  der  Hoffnung  hingeben,  daß  an  jenen  Anfang  der
Cyklus  einer  neuen  größeren  Olympiade  sich  anknüpfen  werde:  so  dürfen
wir  uns  dabei  erinnern,  daß  der  verdorrte  Stecken  des  römischen  Imperatorenthums ¬
  in  der  intensiveren  Lebenskraft  des  germanischen  Königund ¬
  daneben,  daß  der
thums  zu  neuem  grünen  Leben  gediehen  ist,  unebenbürtige -
  Vertreter  des  Hymnos  in  der  glänzenden  Vierzahl  römischer
Juristen,  jener  Modestin,  neben  einem  Papinian,  Paulus  und  Ulpian, ¬
  in  Irnerius  und  der  Glosse  den  Vollender  und  die  Vorbereitung
eines  neuen  Cyklus  gefunden  hat.
In  solch'  treuer  Ergänzung  und  Universalsuccession  der  Zeitalter  wird
das  Samenkorn  zur  Frucht,  die  neuen  Samen  trägt;  Stillstand  ist  Tod,  das
Leben  ist  unablässige  Strömung.  Der  Säugling,  dessen  Seelenleben  noch
unter  der  Schneedecke  sinnlicher  Regung  gebunden  lag,  wird  zum  Greis,
welcher  mit  der  verklärenden,  sammelnden  Kraft  friedlicher  Selbstschau  die
wuchernde  Welt  irdischer  Sinneslust  bemeistert:  das  ist  jener  Fortschritt
von  der  anfänglichen  Fesselung  des  Geistes  zu  der  endlichen  Vergeistigung ¬
  der  Materie  (s.  oben  §.  21.  S.  78),  der  Aufschwung  vom
embryonischen  Chresmos  zum  siegreichen  Hymnos  (welcher  das  verklärte
Epos  selbst  ist).
Auch  durch  das  Haupthaar  des  gereiften  Genius  der  Rechtswissenschaft, ¬
  der  großen  vollendeten  Rechtswissenschaft  der  Menschheit,
wird  dereinst  ein  Oelkranz  sich  schlingen,  in  seiner  Rechten  die  Siegesgöttin ¬
  winken,  in  seiner  Linken  das  Adlerszepter  ruhig  herrschen.  -  Der
Rechtssinn  der  Menschheit  vegetirte,  schlummerte,  träumte  „am  Anfang
in  dem  Unschuldsgewande  einer  lieblichen,  sinnigen,  keuschen  Symbolik;
da  hatte  noch  kein  Sturm  des  Lebens  das  Haar  zerzaust  und  die  Muskelkraft =
  des  strafferen  Gedankens  wachgerufen;  —  und  „am  Ende",  im
klaren  Lebensherbst,  da  wird  der  greise,  gereifte  Rechtssinn  sich  jener  Kindeszeiten ¬
  neu  erinnern,  an  ihnen  sich  jugendlich  aufraffend,  wird  stille
Einkehr  in  sich  halten  und  mit  beschaulicher  Weisheit  in  der  geistigen
Bilderwelt  heimisch  werden.  In  Jenem  webte  alle  Poesie  der  ahnungsreichen ¬
  Kindheit,  in  Diesem  lebt  die  reinere  Poesie  des  Alters,  d.  i.  des
Friedeus.  Diese  neue  Symbolik  des  Rechtes,  wann  sie  einst  sich
vollenden  wird,  ist  die  gereifte  Frucht  der  Rechtswissenschaft  (siehe  oben
            
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