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Zehntes Capitel. Ueber Verantwortlichkeit
Aufmerksamkeit gefordert wird, bloß eine verschiedene Richtung ¬
derselben eine Abweichung von dieser Strenge hervorzubringen ¬
vermöchte. Da Löhr im Ganzen ziemlich
geläuterte Begriffe von dem Verhältnisse der custodia zur
diligentia hat, so konnte man sich dergleichen von ihm am
wenigsten versehen. Er macht selbst in mehreren Stellen
darauf aufmerksam, daß custodia nichts weiter als ein
Theil der diligentia (eine species dieses genus) sei, diligentia ¬
in custodiendo sei daher wohl nichts weiter, als
eine Umschreibung des Wortes custodia (in der That ist
es nichts weiter, dies letzte Wort in einer juristischen Bedeutung ¬
genommen,) beide würden daher promiscue gebraucht, ¬
und man könne füglich von der einen auf die andere ¬
schließen 1).
Fürwahr, um dies noch einmal zu wiederholen, diligentia, ¬
schlechthin gesagt, ist nichts anders, als das Aeußerste
1) Beiträge S. 99. etc. Ich weiß nicht, wie man neuerdings (s. z.
B. Gensler 1. c. pag. 51. not. 3.) dazu gekommen ist, dem im Text erwähnten ¬
Schriftsteller Schuld zu geben, daß er den Begriff von custodia
allein auf Schutz gegen Diebstahl habe beschränken wollen; bei manchem mag
es freilich von einem gewissen Hange herrühren, neuere Schriften gerade am
flüchtigsten zu lesen. Löhr hat zwar an mehreren Stellen gesagt, daß das
Recht, die actio furti anzustellen, in den hierher gehörigen Fällen von der
Verbindlichkeit zur custodia abhänge und daß diese Verbindlichkeit jenes Recht
immer mit sich führe; aber das kann sehr gut mit dem weitesten Begriff von
custodia bestehen, denn Schutz gegen Diebstahl ist ein integrirender Theil der
custodia, und also die Last, und der Vortheil, welche mit dem Theil verbunden ¬
sind, müssen immer vorhanden sein, wo das Ganze vorhanden ist, und
umgekehrt. — S. auch die gleich im Text anzuführenden Worte des Löhr:
diligentia im Gegensatz von custodia ist folglich der Theil der diligentia,
welcher keine Bewahrung bezweckt, woraus noch besonders folgt,
daß er, wenn hier überall ein Gegensatz Statt finden sollte, annehmen mußte,
daß custodia im Gegensatz der diligentia denjenigen Theil der Beflissenheit
bedeute, welcher Bewahrung bezweckt; also überhaupt Bewahrung bezweckende
diligentia ist auch nach seiner Meinung custodia.