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III. Exkurs. §. 42.
wenn er nur theilweise erst befriedigt ist, auf einen Theil belangen.
Der gegenwärtige Inhaber indossirt den Wechsel und scheidet dadurch ¬
aus dem aktiven Wechselnexus aus, aber er kann infolge Regresses ¬
auch wieder in den verlassenen Platz einrücken, und den Wechsel ¬
als Berechtigter in die Hand nehmen. Ja, es ist möglich, daß
der Trassant auf sich selbst (als Trassaten) zieht, an eigne Ordre den
Wechsel stellt, daß ferner der Wechsel an den Acceptanten oder an
den Trassanten begeben wird und nachher noch weiter in Umlauf gelangt. ¬
Eine solche gleichsam hundertarmige und proteusartige Gestalt ¬
ist aus dem ursprünglichen cambium manuale, einem recht eigentlich ¬
mit der Hand zu umspannenden Rechtskörper, geworden.
Deutsche, Französische, Englische, Russische, Nordamerikanische Handelshäuser ¬
können auf einem und demselben Wechsel figuriren, welcher
die Namen Der merkantilen Celebritäten wie eine Kette um den Hals
trägt und durch deren Zauberkraft über Länder und Meere sich fortbewegt. ¬
Mit Recht nennt Kheil den Wechsel einen „Kosmopoliten" ¬
und das Giro der kaufmännischen Autorität seinen „Reisepaß", ¬
hinzufügend, es sei „eine eigne Welt, die dem Wechsel innewohnt;" ¬
es bildet wirklich der Wechsel im Gedränge und Gewebe
unsres heutigen Verkehrs häufig den Mittelpunkt einer ganzen Welt
rechtsgeschäftlicher Beziehungen.
III. Eine eigne Region, eine Welt der Formen ist's, worin der
Wechsel sich bewegt. Nun hat alle „Form" etwas Starres und Sprödes ¬
gegenüber den Stoffen, denen sie dienen soll, aber im Wechsel
ist diese „Form" mit solcher Meisterschaft gehandhabt, daß sie in sich
selbst eine wunderbare Elastizität und Accommodationsfähigkeit entwickelt. ¬
Die Möglichkeit des Domizilirens, des Blanko- und Prokuraindossirens, ¬
der Intervention und der Vervielfältigung des Wechselpapiers, ¬
die Fähigkeit des cirkulirenden Wechsels, durch die Hand
des Acceptanten und eines früheren Giranten (wiederholt) hindurch
zu laufen, zeigen uns bei aller Sprödigkeit im Uebrigen zugleich eine
solche Geschmeidigkeit, daß diese Schöpfung des modernen Rechtstriebes ¬
wohl geeignet ist, den denkenden Geist zu immer neuer Beobachtung ¬
zu reizen. Der Wechsel ist und bleibt eine der interessantesten
Aufgaben der modernen Rechtswissenschaft.
2) Kheil, Wechselrecht (2. Aufl.), S. 65. 67.
Druck von Ackermann u. Glaser in Leipzig.