Volltext : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 1 = H. 1/2 (1828))

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ben  soll,  keine  Beschreibung  zu  den  Acten  genommen  worden -
  ist,  und  daß  auch  in  dem,  mit  Hünk  angestellten,
articulirten  Verhör,  die  von  ihm  gestohlenen  Sachen  ihm
nicht  einzeln,  und  mit  namentlicher  Erwähnung  derselben
im  Protocoll,  vorgelegt  worden  sind,  daß  man  von  dem
taxirten  Werth  derselben  ihm  keine  Nachricht  gegeben  hat,
ihn  auch  selbst  bei  der  Meinung  läßt,  daß  es  nicht  viel
gewesen  sey,  was  er  gestohlen,  und  daß  man  endlich  der
Wittwe  Reich  die,  von  ihr  in  Anspruch  genommenen,
Gegenstände,  ohne  Weiteres,  hat  verabfolgen  lassen,  so
daß  also  nunmehr  ein  specielles  Anerkenntniß  der  entwendeten -
  Sachen  auch  nicht  mehr  nachträglich  von  Hünk
bewirkt  werden  kann.
Ich  glaube,  darum  nicht  zu  viel  zu  sagen,  wenn  ich
den  Thatbestand  in  dieser  Untersuchung  für  völlig  ungewiß -
  anspreche!
Ich  komme  nun  zu  dem  Hauptverbrechen,  dessen
Hünk  beschuldigt  wird,  nämlich  die  Tödtung  des  Nicolaus -
  Andreas  Liebe  zu  I-rode,  dessen  Untersuchung
früher  angefangen,  jetzt,  nach  Verlauf  von  bald
„neun  und  zwanzig  Monaten"
vollends  hat  zur  Endschaft  gebracht  werden  wollen.
Nachdem  nämlich  Hünk's  Ehefrau,  Eva  Maria
geb.  St—,  auf  mehrmaliges  Zureden  des  Criminalgerichts, -
  besonders  aber  aus  Furcht,  noch  länger  in's  Gefängniß -
  geschmissen  und  krumm  und  lahm
zu  werden,  gestanden  hatte,  daß  ihr  Ehemann  an  dem
Abend,  wo  Liebe  erschlagen  worden  sey,  einen  Sack  voll
Frucht  in  das  Haus  getragen,  und  ihr  damals  gesagt
habe,  daß  Liebe  todt  sey,  gestand  auch  Hünk,  nachdem -
  ihn  seine  Frau  besonders  durch  die  Rede  dazu  vermocht -
  hatte:
3.  f.d.  u.  a.  C.  R.  P.  H.2.
Voge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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