Inhaltsverzeichnis : Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 29 = [3.F.] Bd. 59 = Jg. 1852, Bd. 2 (1852))

Beilage  D.
Zur  Frage  über  die  Stellung  der  Gerichtsärzte
bei  dem
öffentlichen  mündlichen  Verfahren  in  Bayern,
von
Dr.  Huber,
kgl.  Kantonsarzte  zu  Neustadt  a.  d.  Haardt.
Ich  habe  mich  zwar  schon  in  Nr.  27  des  medizinischen  Korrespondenzblattes -
  bayerischer  Aerzte  vom  Jahre  1850  einigermaßen
über  die  Frage  der  gerichtsärztlichen  Stellung  bei  den  Geschwornengerichten -
  ausgesprochen  und  würde  auch  heute  einen  weitern
Zusatz  zu  dem  dort  Gesagten  vorerst  nicht  beifügen,  wäre  nicht
durch  die  Aufsätze  der  HH.  DrDr.  Steigerwald,  Hofmann  und
Bruder  in  den  Beilagen  zu  Nr.  88,  89,  98,  118  und  119  der
Neuen  Münchener  Zeitung  vom  laufenden  Jahre  die  Frage  auf's
Neue  angeregt  und  Vorschläge  zur  Aenderung  der  jetzt  bestehenden
Verhältnisse  gemacht  worden,  welche  in  praktischer  Beziehung  zu
würdigen  und  gehörig  zu  beurtheilen,  nothwendig  erscheint.  Es
sei  daher  erlaubt,  auch  hier  nochmals  auf  den  Gegenstand  zurückzukommen -
  und  eine  Meinung  über  die  dort  besprochenen  Punkte
abzugeben,  die,  ohne  maßgebend  sein  zu  wollen,  doch  jedenfalls  beanspruchen -
  darf,  auf  praktischer  Anschauung  der  Geschwornen=Gerichte -
  und  auf  eigener  Erfahrung  über  die  Stellung  der  Gerichtsärzte -
  bei  denselben  zu  beruhen.
Die  gegen  die  jetzige  Stellung  der  Gerichtsärzte  bei  den  Geschwornengerichten -
  gemachten  Einwürfe  und  die  auf  ihre  Abänderung -
  zielenden  Wünsche  lassen  sich,  wie  die  gerichtliche  Medizin
selbst,  in  einen  formellen  und  in  einen  materiellen  Theil  trennen
und  ersterer  scheint  mitunter  vorzugsweise  und  am  häufigsten  die
Herren  Kollegen  zu  beschäftigen.  Die  Frage:  ob  der  Gerichtsarzt
bei  öffentlicher  Sitzung  wie  die  übrigen  Zeugen  zu  behandeln  sei,
Volage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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