Objekt : System des Pandekten-Rechts (2)

Jahren,  in  welchen  alle  möglichen  reactionären  Bestrebungen  sich
geltend  zu  machen  gesucht,  die  Handwerker  zu  einer  bedeutend
höhern  Anschauungsweise  ihrer  Interessen  sich  hätten  erheben  sollen.
In  der  That  haben  die  in  der  neuern  Zeit  über  die  gewerblichen
Hauptfragen  berathenden  Versammlungen  der  Handwerker  überall
da,  wo  sie  ohne  äußere  Beeinflussung  unter  sich  selbst  tagten,  nicht
undeutlich  den  Vorsatz  durchblicken  lassen,  bei  passender  Gelegenheit
auf  jene  Beschlüsse  ihrer  Frankfurter  Delegirten  zurückkommen  zu
wollen.  Auch  die  Dresdner  Berathung,  obwohl  in  ihrer  freien
Meinungsentfaltung  durch  obrigkeitlichen  Vorsitz  und  kaufmännische
Theilnahme  ohne  Zweifel  behindert,  endigte  mit  einem  Deputationsbericht, ¬
  welcher  bedauerlicherweise  auch  nicht  die  Spur  eines  höhern
Princips  entdecken  läßt.  Zwar  hat  der  Freiberger  Gewerbecongreß
sich  unter  dem  spätern  Anschluß  noch  anderer  sächsischer  Gewerbevereine ¬
  für  die  Gleichstellung  des  Handwerkes  mit
dem  Fabrikbetrieb  erklärt,  gleichwie  auch  von  dem  Chemnitzer
Handwerkerverein  ein  vortrefflich  motivirtes  Gutachten  zu  Gunsten
richtiger  volkswirthschaftlicher  Grundsätze  veröffentlicht  worden  ist.
Bedenkt  man  jedoch,  daß  fast  alle  dergleichen  gewerbliche  Vereine  von
Intelligenzen  geleitet  werden,  welche  entweder  dem  sich  in  der  Regel
sehr  wenig  dafür  interessirenden  Handwerkerstande  nicht  angehören,
oder  welche,  ist  es  dennoch  der  Fall,  vermöge  ihrer  Bildung  oder
sonstigen  Stellung  sich  außerhalb  des  Kreises  der  Handwer
maximen  bewegen,  so  können  jene  Beschlüsse  und  Kundgebungen
ehrlicherweise  nicht  als  ein  Gesammtausdruck  der  herrschenden  Innungs=Ansichten ¬
  und  Meinungen  zu  betrachten  sein.
Nichtsdestoweniger  erscheinen  diese  Vorgänge  um  so  beachtenswerther, ¬
  als  sie  mit  ähnlichen  Bestrebungen  in  den  andern  deutschen
Ländern  zusammentreffen.  Nachdem  der  volkswirthschaftliche  Congreß
in  Gotha  sich  einstimmig  für  die  Gewerbefreiheit  ausgesprochen,
traten  ihm  der  Gewerbtag  in  Hannover,  sowie  die  Gewerbevereine
in  Nassau,  in  Würtemberg  wie  in  Oldenburg  bei  und  es  zeigte
sich  bald  darauf  die  überraschende  Erscheinung,  daß  der  als  Gegendemonstration ¬
  nach  Frankfurt  einberufene  Zunftcongreß  aus  Besorgniß ¬
  vor  einer  starken  Gewerbfreiheitlichen  Opposition  abgesagt
            
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