Volltext : ¬Das Pandectenrecht aus den Rechtsbüchern Justinians (Theil 1, Bd. 2)

Inhaltsverzeichniss.
VII.  Der  Gesellschaftsvertrag.
Seite  1.—190.
Einleitung.  S.  1.—3.
Cap.  1.  Ueber  die  communio  rei.  S.  4.—22.
1.  S.  4.—9.  Ueber  den  Begriff  der  communio  rei.
(.  2,  S.  9.  u.  10.  Rechte  und  Ferbindlichkeiten,  die  aus  der  communio  entstehen.
§.  3.  S.  10.—16.  Ueber  die  Theilung  des  Gegenstundes  der  communio.
u.  4.  S.  17.  u.  18.  Ueber  des  Theilhabers  an  einer  communio  Befugniss,  Ersatz -
  des  Aufwandes  zu  fordern,  den  er  für  das  Object  der  communio  bestritten. ¬

§  5.  S.  18.  u.  19.  Ueber  die  Ferbindlichkeit  eines  Theilhabers  an  einer  communio, ¬
  den  von  dem  Gegenstande  derselben  gezogenen  Gewinn  in  gemeinschaftliche ¬
  Theilung  zu  bringen.
j.  6.  S.  19.—22.  Erörterung  in  den  vorhergegangenen  §h.  noch  nicht  citirter
Stellen  aus  dem  Titel  communi  dividundo.
Cap.  2.  Begriff  der  Gesellschaft,  deren  Gattungen  und  über
die  Art  und  Weise,  wie  dabei  die  communio  hergestellt
wird.  S.  23.—36.
Erläuterungen.
5.  1.  S.  25.  Begriff  der  Gesellschaft  im  Allgemeinen.
2.  S.  25.—27.  Die  Erwerbsgesellschaft  und  die  Gattungen  derselben.
3.  S.  27,  u.  28.  Ueber  die  societas  omnium  bonorum.
4.  S.  28.  Ueber  die  societas  negotiutionis  und  die  specielle  Gesellschaft.
k.  5.  S.  28.  u.  29.  Ueber  die  singulüre  Gesellschaft.
i.  6.  S.  29.  u.  30.  Ueber  die  Art  und  Weise,  auf  welche  bei  den  verschliedenen ¬
  Gattungen  der  Societät  die  Commun  hergestellt  wird,
7.  S.  30—36.  Erläuterung  von  Stellen,  die  mit  dem  Inhalte  von  Cp.  2.
in  Ferbindung  stehen,  ohne  jedoch  geeignet  zu  sein,  die  in  demselben  aggestellten ¬
  Sätze  zu  modificiren.
Cap.  3.  Ueber  der  Gesellschafter  Antheile  an  dem  Gesellschaftsvermögen. ¬
  S.  37.—44.
Erläuterungen.
f.  1.  S.  38.—42.  Ueber  Gleichheit  und  Ungleichleit  der  Antheile  an  dem
Gesellschaftsvermügen.
§.  2,  S.  42.—44.  Fortsetzung.
Cap.  4.  Der  Gesellschafter  gegenseitige  Rechte  und  Verbindlichkeiten ¬
  aus  dem  Gesellschaftsvertrage.  S.  45.—91.
            
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