des Verfassers.
Fluße beweget werden, und bey dem Baue des Räderwerks =
zu beobachten habe. Jch zeige die Gesetze
der Durchmesser der Zapfen liegender und stehender
Wellen, die Bestimmungsart der Gewichte aller Theile
einer Maschine, der Dimensionen und Effecte der Maschinen, =
von denen ich in dem ersten Theile geredet
habe. Jch beschließe diesen Abschnitt mit Anwendungen =
auf alle diese Fälle.
Der dritte Abschnitt enthält die Ausübung bey
Getraidemühlen, welche von dem Stoße des Wassers
beweget werden. Nachdem ich erkläret habe, was
sich auf die Steine, auf die Art sie zu behauen, auf die
Art, die Menge des in einer Stunde zu erwartenden
Mehles zu finden, und auf alles das beziehet, was
man in Ansehung der Wellen, der Steine, der Zapfen
und der Stege zu beobachten hat, gebe ich die Regeln
an, die man befolgen muß, um den größten und besten
möglichen Effeet bey den Mühlen hervorzubringen, von
denen wir in dem zweeten Theile gehandelt haben, und
welche von einem Gefälle Wasser, von einem Flusse
und mittelst eines Aufziehwehres bewegt werden; ich
schliesse mit der Anwendung vorhergehender Regeln
auf den Bau der Mühlen in allen den Fällen, die wir
untersucht haben.
Am Ende einer jeden Regel habe ich den Satz angezeigt, =
der ihr zum Grunde dienet, oder die Formel,
aus welcher sie hergeleitet ist. Hierdurch werden Gelehrte =
in den Stand gesetzt, von der Wahrheit der
von mir angegebenen Methoden sich zu überzeugen;
und da für die, welche nicht viel Kenntniße besitzen,
Beyspiele viel unterrichtender als Regeln sind, so habe
ich