Metadaten : Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes (Bd. 6 (1834))

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Ueber den gegenwärtigen

bereits wirklich dargestellt oder versucht worden. Bis
in die neunziger Jahre des letztverflossenen Jahrhunderts
schwankte der unter den Cantonen bestehende Verein zwi-
schen einem Bunde und einem Bündnisse. Dann kamen
die Zeiten der einen und untheilbaren helvetischen
Republik. Den Verträgen von den Jahren i8o3 und
i8i5 lag die Idee eines Völkerbundes zum Grunde. Der
neueste Entwurf einer Verfassungsurkunde hatte den Zweck,
der Schweiz die Organisation eines Völkerstaates zu
geben.
So wie sich aber hieraus die Folgerung ziehen läfst,
dafs man weder die Gegenwart noch die Vergangenheit der
Schweiz gehörig beurtheilen kann, ohne dafs man die ver-
schiedenen möglichen Formen oder Grundlagen eines Staa-
tenvereines scharf von einander sondert, so hat dieselbe
Untersuchung auch für die Beurtheilung des rechtlichen
"Wesens und der politischen Verhältnisse des deutschen
Bundes eine nicht geringere Wichtigkeit. Noch vor kur-
zem äufserte ein bewährter Staatsmann und Schriftsteller
öffentlich, dafs man über das Wesen dieses Bundes noch
nicht vollkommen im Klaren sey. Aber man kommt entwe-
der zu weit oder nicht von der Stelle, wenn man nicht
weifs, wohin man will.
A. Von dem Plane eines Völkerbundes *).
Zwischen dem Falle, da gewisse in der Erfahrung ge-
gebene Staaten in Beziehung auf die Sicherung und Ver-
teidigung ihrer Rechte gegen äufsere gewaltsame Angriffe
schlechthin vereinzelt neben einander stehen, und zwi-
schen dem Falle, da sich dieselben Staaten in einen ein-

*) Ich handle nicht besonders von dem Gedanken, an die Stelle
des Schweizerbundes ein blofses Bündnifs zu setzen. Er
ist höchstens in einigen Cantonen, (z. B. in Neufchatel,) und
nur als ein möglicher Fall, wie das Yerliältnifs des und des
Cantons zu dem Schweizerbunde gestaltet werden könnte, in
Anregung gekommen.

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