II. Rechtstechnik. § 43.
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bleibt, sondern das eine oder andere Element hervorzieht und
es in besondere Betrachtung stellt, also beispielsweise in der
Art, daß man zeigt, wie die eine Entscheidung, indem sie
durch ein unrichtiges Element getragen ist, zu völlig absurden
Folgerungen führen kann. In jedem Falle ist, auch wenn man
unbewußt urteilt, die bewußte Rechtsübung eine gute Zucht, um
sich nicht in willkürlichen Launen zu verlieren, und um seine
Denktätigkeit stets unter Aufsicht zu halten. Und daß im
übrigen eine bewußte Rechtsübung auch wissenschaftlich von
größter Bedeutung werden kann, ist selbstverständlich und
gehört mit zu ihren großen Verdiensten.
Damit soll nicht gesagt werden, daß die unbewußte
Rechtsanwendung nicht auch heutzutage noch eine gewisse
Bedeutung hätte. So kann sich beispielsweise der Richter zunächst -
durch seinen Rechtsinstinkt leiten lassen, um auf den
richtigen Weg zu kommen; nur muß er nachträglich die bewußte -
Rechtstätigkeit hinzufügen, um zu prüfen, ob er wirklich
auf richtigem Wege ist; andererseits ist der Rechtsinstinkt
ein außerordentliches Hülfsmittel, um zu wissen, ob man sich
noch auf rechter Spur befindet; denn wird das Recht richtig
ausgeübt, so darf es nun und nimmer zu einem Ergebnis
führen, das völlig sinnlos ist und all unserem Rechtsgefühl und
unserer Rechtserwartung widerspricht. Mindestens ist, wenn
ein solches Ergebnis durch kein Mittel der Rechtsbehandlung
zu vermeiden wäre, dringend erforderlich, einen solchen Fall
besonders auszuzeichnen und eine Änderung des Rechtes für
nötig zu erklären. Doch wird ein solches selten vorkommen:
fast immer wird die Technik des Rechts einen Ausweg bieten,
um derartigen Folgen zu entgehen. Wer richtig entscheiden
will, soll möglichst so entscheiden, daß er dem Rechtsgefühl
nicht widerspricht, wie dies bereits oben S. 27 durchgeführt
worden ist.
V. Die Rechtstechnik ist wie jede Technik nicht nur
Sache des Verstandes, sondern insbesondere auch der Phantasie.
Aber die Phantasie des Juristen ist eine Phantasie besonderer
Art, ganz ähnlich wie die des Technikers. Es ist zunächst
nicht die kombinatorische, sondern die abstrahierende Phantasie,
die Phantasie, welche es vermag, einen Gegenstand seiner Hülle
zu entkleiden und sich ihn in seiner vollen Ursprünglichkeit