124 I. Buch. III. Abschn. Bildung der Rechtsordnung (Rechtsnormen).
gebers maßgebend sei, ist nur ein Zeugnis der vollkommen
ungeschichtlichen Behandlung welthistorischer Tätigkeiten
und sollte gänzlich aus der Rechtswissenschaft verschwinden. ¬
Darum der Satz: Gesetze sind nicht auszulegen
nach dem Denken und Willen des Gesetzgebers, sondern sie
sind auszulegen soziologisch, sie sind auszulegen als Erzeugnisse ¬
des ganzen Volkes, dessen Organ der Gesetzgeber -
gewesen ist.*) Darum auch der bekannte Satz, daß das
Gesetz viel weiser ist als der Gesetzgeber, daß es einen unendlichen
Kulturinhalt in sich faßt und daß der Gesetzgeber selten der
richtige Ausleger des Gesetzes ist. Das hat sich auch jetzt
wieder gezeigt, und es wäre mißlich um unser bürgerliches
Recht bestellt, wenn die Auslegung Plancks der Kanon wäre,
nach dem wir uns zu richten hätten.
Daraus ergibt sich folgendes: 1. Die Gesetze sind auszulegen, ¬
weil sie nur durch das Mittel des Wortes an die
Außenwelt gelangen können, in dem Kleide des Wortes aber
der Gedanke enthalten ist, 2. weil der Gedankengehalt dem
Verfasser des Gesetzes nur zum Teil klar vor Augen steht
und er ebensowenig der Herr des Gedankens ist, als sonst
der Gedanke der Sklave des Willens. Und diese Auslegung
wird 3. dem Gesetze einen tiefen, oft fast unendlichen Inhalt
entnehmen, da die geäußerten Gedanken nicht etwa von dem
individuellen Gesetzgeber, sondern von der Menschheit gedacht
sind und von dem Gesetzgeber nur ihre besondere Form und
Fassung erhalten.
III. Zu dem Gesagten tritt aber noch ein weiterer Punkt
hinzu, daß nämlich der Gesetzgeber nicht als Privatmann
Gesetze geben kann, sondern nur als Gesetzgeber; als Gesetzgeber ¬
kann er aber nur durch die Gesetzesworte sprechen:
alles, was er sonst tut, ist Privatsache und ohne gesetzgeberischen ¬
Gehalt. Der Gesetzgeber kann daher nur in der
Art wirken, daß er in Worten einen Gedankeninhalt darlegt,
oder vielmehr, daß er Worte gibt, aus denen ein Gedanken*) ¬
Lex nihil aliud est quam ipsa mens; so Bartolus zu fr. 29 de leg.
2) Treffend bemerkt auch George Elliot in Adam Bede (ich
zitiere nach der Übersetzung von Fink III S. 42), daß die Worte des
Genius eine umfassendere Bedeutung haben, als die Gedanken, die sie
eingegeben haben.