Volltext : ¬Das Recht der Forderungen nach gemeinem und nach preußischem Rechte (1)

Das
Recht  der  Forderungen
nach
Gemeinem  und  nach  Preußischem
Rechte,
mit  Rücksicht  auf  neuere  Gesetzgebungen,
historisch=dogmatisch  dargestellt
von
C.  F.  Koch,
Königl.  Ober=Landesgerichts=Rathe.
Erster  Band,
enthaltend  die  Lehren  von  der  Natur  und  dem  Jnhalte  der
Obligationen  (Arten  der  Obligationen,  Geldobligationen,  Zinsen,
Schadensersatz  und  Interesse,  Casus,  Dolus,  Culpa,  Mora,
Beschränkung  des  Objects  [Moratorium,  Cessio  bonorum,  Beneficium -
  competentiae  ].  Zeit  und  Ort,  und  vom  Concurse).
—
Breslau,  1836,
bei  Georg  Philipp  Aderholz.
            
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