Metadaten : Ueber die Agrarverfassung in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey und deren Conflicte in der gegenwärtigen Zeit (11)

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An  diesem  wahrhaft  greuelvollen,  allen  Credit  aufhebenden,
den  Bauernstand  recht  systematisch  ruinirenden  Zustande  der  Dinge
ist  ganz  allein  eine  juristische  Ansicht  der  Gerichte  Schuld,  und
doch  darf  man  nicht  behaupten,  daß  diese  Gerichte  deshalb  ein
Vorwurf  träfe  -  fiat  justitia,  pereat  mundus!  Die  Wurzel
des  Uebels  liegt  wohl,  unserer  Meinung  nach,  in  der  staatsrechtlichen ¬
  Bedeutung,  in  der  politischen  Stellung  dieser  Gerichte.
Es  ist  so  Vieles  für  die  scharfe  Trennung  der  Gewalten,  für
die  völlige  Isolirung  und  Unabhängigkeit  der  Justiz,  nicht  blos
von  dreinsprechender  Willkühr,  sondern  auch  von  aller  Theilnahme ¬
  an  administrativer  und  polizeilicher,  oder  überhaupt  einer
das  Wohl  des  Staats  und  seiner  Individuen  berücksichtigender
Gewalt  gesprochen  und  geschrieben  worden,  daß  man  die  Grundsätze =
  dieses  Systems,  mit  allen  daraus  herzuleitenden  Consequenzen, ¬
  wohl  als  allgemein  bekannt  voraussetzen  kann.  Die  Anwendung -
  dieses  Systems  im  Staate  erfordert  jedoch  große  Vorsicht
und  manche  Modificationen  für  die  höheren  Verhältnisse  unserer
gebildeten  Klassen,  für  die  Verhältnisse  des  Verkehrs  und  Welthandels; =
  überhaupt  für  die  Hauptrichtungen  des  sogenannten
städtischen  Prinzips  mag  eine  solche  ideale  Justizverfassung  passend ¬
  sein,  nimmermehr  aber  fuͤr  unsern  Landmann  in  seinen
kunft  erziehen  und  unterhalten  solle  und  dann  jedem  nebst  einer
kleinen  Aussteuer  vielleicht  20  rthlr.  baar  abgeben  müsse.  Da  er
nun  einige  Hundert  Thaler  mit  in  das  Gut  brachte,  wovon  die
kleinen  Schulden  bezahlt  werden  konnten,  so  fing  er  seine  Wirthschaft ¬
  mit  den  19  Morgen  ganz  rein  an,  und  war  er  fleißig,  so
konnte  er  nach  und  nach  vom  Erwerbe  die  versetzten  Ländereien  einlösen ¬
  und  zum  Wohlstande  gelangen.  So  war  doch  einer  Familie
ihr  Eigenthum,  vielen  Creditoren  ihr,  auf  guten  Glauben  und  dem
Vertrauen  auf  die  frühere  Verfassung  hergeliehenes  Geld  gerettet
und  Niemandem  ein  Schade  und  Unrecht  geschehen,  denn  jene  andern
Kinder  waren  mit  keinem  andern  Rechte  geboren,  in  keiner  andern
Meinung  auferzogen,  als  daß  ihnen  nur  jene  geringe  Abfindung
zukäme.
            
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