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An diesem wahrhaft greuelvollen, allen Credit aufhebenden,
den Bauernstand recht systematisch ruinirenden Zustande der Dinge
ist ganz allein eine juristische Ansicht der Gerichte Schuld, und
doch darf man nicht behaupten, daß diese Gerichte deshalb ein
Vorwurf träfe - fiat justitia, pereat mundus! Die Wurzel
des Uebels liegt wohl, unserer Meinung nach, in der staatsrechtlichen ¬
Bedeutung, in der politischen Stellung dieser Gerichte.
Es ist so Vieles für die scharfe Trennung der Gewalten, für
die völlige Isolirung und Unabhängigkeit der Justiz, nicht blos
von dreinsprechender Willkühr, sondern auch von aller Theilnahme ¬
an administrativer und polizeilicher, oder überhaupt einer
das Wohl des Staats und seiner Individuen berücksichtigender
Gewalt gesprochen und geschrieben worden, daß man die Grundsätze =
dieses Systems, mit allen daraus herzuleitenden Consequenzen, ¬
wohl als allgemein bekannt voraussetzen kann. Die Anwendung -
dieses Systems im Staate erfordert jedoch große Vorsicht
und manche Modificationen für die höheren Verhältnisse unserer
gebildeten Klassen, für die Verhältnisse des Verkehrs und Welthandels; =
überhaupt für die Hauptrichtungen des sogenannten
städtischen Prinzips mag eine solche ideale Justizverfassung passend ¬
sein, nimmermehr aber fuͤr unsern Landmann in seinen
kunft erziehen und unterhalten solle und dann jedem nebst einer
kleinen Aussteuer vielleicht 20 rthlr. baar abgeben müsse. Da er
nun einige Hundert Thaler mit in das Gut brachte, wovon die
kleinen Schulden bezahlt werden konnten, so fing er seine Wirthschaft ¬
mit den 19 Morgen ganz rein an, und war er fleißig, so
konnte er nach und nach vom Erwerbe die versetzten Ländereien einlösen ¬
und zum Wohlstande gelangen. So war doch einer Familie
ihr Eigenthum, vielen Creditoren ihr, auf guten Glauben und dem
Vertrauen auf die frühere Verfassung hergeliehenes Geld gerettet
und Niemandem ein Schade und Unrecht geschehen, denn jene andern
Kinder waren mit keinem andern Rechte geboren, in keiner andern
Meinung auferzogen, als daß ihnen nur jene geringe Abfindung
zukäme.