161
Theil II, Art. 753. VI. Art. 754. I.
Die Zustellung kann durch jeden Gerichtsvollzieher erfolgen, der überhaupt ¬
an dem betreffenden Orte zu instrumentiren berechtigt ist und die
Kommittirung eines Gerichtvollziehers durch den Richter-Kommissar würde
nicht nur unnöthig, sondern auch unverbindlich sein. — Es ist endlich nicht
nöthig, daß der Sommationsakt zugleich eine abschriftliche Zustellung der
Ordonnanz des Richter=Kommissars enthalte (Brüssel 6. März 1811 Slrey
XV. 2. 186 — Berriat tôme II. pag. 613 — Gilbert ad art. 753 N°. 12
— Chauveau pr. Qu. 2553 quater). Mit Recht bemerkt Chauvoau, daß
die Nicht=Zustellung der Ordonnanz auch gar keine Gefahr darbieten könne,
da die Anwälte der producirenden Gläubiger ohnehin die Ordre=Akten einsehen ¬
und sich von der Existenz der Ordonnanz überzeugen werden. Da
jedoch die abschriftliche Mittheilung der Ordonnanz jeden Falls der Sache
angemessen ist, so werden die Kosten derselben in der Tare zuzulassen sein
und die Beglaubigung der Abschrift wird dem betreibenden Anwalt obliegen,
dem auch die Kosten der Abschrift unter den frals de poursulte zugebilligt ¬
werden.
Ein Urtheil des III. Senats vom 2. Januar 1834 (ck. Arch. 20. 1.
17) erkannte, daß die Sommation an eine Ehefrau nicht gültig erfolgen
könne, ohne zugleich mit gegen den Ehemann gerichtet zu werden. Wir
halten diese Entscheidung deßwegen für sehr bedenklich, weil der Betreibende
nur in dem gewählten Domicil, welches für den Mann nicht nothwendig
gilt, zu laden braucht; dagegen ist die Autorisation des Ehemanns gewiß
zur Produktion erforderlich.
Art. 754. Dans le mois de cette sommation, chaque
créancier sera tenu de produire ses titres avec acte de produit, ¬
signé de son avoué, et contenant demande en collocation.
Le commissaire fera mention de la remise sur son procès-verbal.
Tarif Art. 133.
1) Akt über die Produktion der Titel, enthaltend den Antrag auf
Kollokation und die Bestellung eines Anwalts, mit Einschluß der Vakation ¬
um zu produciren.
18 frs. 15 frs.
20 frs.
2) Er wird nicht zugestellt.
I. Zur Produktion sind nicht nur diejenigen Gläubiger berechtigt,
welche eine Sommation erhalten haben, sondern alle diejenigen Personen,