Volltext : Kress, Hugo: Besitz und Recht

Sachregister
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Zweiseitiger  Besitzerwerb.  S.  „Tradition
Zurückbehaltungsrecht.  Des  Verkehrsbe„Übertragung“, ¬
  „Konsensualer  Besitzsitzers ¬
  und  des  juristischen  (mittelbaren
wechsel“.  Zweiseitiger  Erwerb  des
Besitzers  wegen  Verwendungen  nach
Eigen-  und  Rechtsbesitzes  248  f.  ZweiBGB. ¬
  173,  178.  Im  Falle  der  gesetzseitiger -
  Erwerb  des  Verkehrsbesitzes
lichen  Besitzstellvertretung  der  gean ¬
  Bestandteilen,  Früchten  und  Zuschäftsunfähigen -
  Personen  u.s.w.  182  f.
behörsachen  289  ff.
Im  Falle  des  juristischen  Besitzes  des
Zwischenbesitz.  Bedeutung  des  BesitzErben, ¬
  der  Nachlaßpflegschaft,  Testawillens ¬
  für  den  Fortbestand  des  Vermentsvollstreckung ¬
  u.s.  w  190,  191.
kehrsbesitzes,  Aufrechterhaltung  des
21.  Im  Falle  der  Konkursverwaltung
Verkehrsbesitzes  trotz  Änderungen  im
221
räumlichen  Verhältnisse  164,  267.  Im
Zwangsverwaltung.  Aufrechterhaltung  der
Falle  der  Trennung  der  Bestandteile
Besitzerrechtsstellung  des  Schuldners
an  dem  beschlagnahmten,  in  den  Verund ¬
  Früchte  302.
kehrsbesitz  des  Verwalters  übergegangenen ¬
  Grundstück  218  ff.
            
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