Inhaltsverzeichnis : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 1)

XXVI
Berichtigungen  und  Zusätze.
rensboeck  und  Reinfeld  nach  den  Statthalterverfügungen =
  vom  25sten  April  1823.
S.  54.  not.  48).  Nachrichten  von  der  Insel  Römoe  im
Staatsb.  Mag.  4ter  Bd.  S.  651.
S.  55.  Z.  4  st.  1496  l.  1494.
—  In  der  Anmerk.  5o)  ist  eine  aus  dem  Texte  leicht
zu  berichtigende  Irrung.  In  der  Theilung  von  1490  konnte
Törning  nicht  in  Verbindung  mit  Hadersleben  vorkommen,  da
es  erst  vier  Jahre  nachher  an  den  König  kam.  Jn  der  Verbindung =
  mit  Hadersleben  kommt  Törning  aber  1540  vor.
Meine  Sammlungen,  5ter  Bd.  S.  253.
S.  56.  Z.  16  st.  Vierharderding  l.  Dreiharderding.
S.  44.  Die  Anm.  88)  ist  berichtigt  unten  S.  556.  Anmerk. =
  99).
S.  47.  Anm.  97)  st.  1478  l.  1470.
S.  56.  Anm.  58).  Die  ehemalige  Laurwigsche,  jetzt  Bülowsche =
  Wildniß  gehörte  früher  den  Grafen  von  Pinneberg  und  zu
dem  schauenburgischen  Antheil  von  Holstein.
Sie  hätte  daher
auch  nach  S.  65  Z.  6  unter  den  einzelnen  Bestandtheilen  dieses =
  Gebiets  genannt  werden  sollen.
S.  60.  Z.  15.  Der  Marienkoog  ist  erst  1794  eingedeicht.
S.  61.  Z.  11.  Der  Friederichsgaberkoog  ward  theils
auf  königlichem,  theils  auf  fürstlichem  Vorlande  eingedeicht,
und  von  beiden  Landesherren  octroirt.  Die  Königl.  Octroi
steht  bei  Bolten,  4ter  Bd.  S.  507.
Z.  14.  Der  Erbpachtscontract  über  den  Sophienkoog =
  bei  Bolten,  4ter  Bd.  S.  541.
S.  65.  Z.4.  Jn  ältern  Verordnungen  wird  auch  das  Herzogthum =
  Schleswig  unter  der  Benennung  deutsche  Provinzen =
  mitbefaßt.  z.  B.  Rangverordn.  v.  11ten  Det.  1740.  Classe
6.  Num.  8.
S.  68.  Anm.  61)  st.  1811  l.  1711.
S.  70.  Anm.  65)  st.  2822  l.  1822.
            
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