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Diejenigen, durch welche England als nachahmungswürdiges Beispiel
aller Staaten vorleuchtet. Auf derartige, nebelhaft zerfließende Angaben,
wie die jetzt vorliegenden, läßt ein Gesetz für Millionen sich nicht bauen.
Ein Gesetz darf und soll nicht ein Schlag ins Wasser, ein aufs Gerathe
wohl versuchtes Unternehmen sein. — Wie wird man künftig urtheilen,
über den Gang unserer Gesetzgebung, die im Jahre 1869 Dies, fünf
Jahre darauf das direkte Gegentheil ausspricht, beide Male vielleicht,
das zweite Mal ganz gewiß -- ohne genügende thatsächliche Erhebungen,
also auf die Gefahr hin, in 5 Jahren eingestehn zu müssen, daß man
abermals einen Fehlgriff gethan, daß das Gesetz, wenn man es nicht
geradezu aufheben will, mindestens -- ebenso wie manche Bestimmungen
der Allgemeinen Gerichts=Ordnung — durch allmähligen Nichtgebrauch
in Stillschweigen und Vergessenheit zu begraben, als überflüßig und
nutzlos dem Veralten Preis zu geben ist.
Mag ein großer Theil des Arbeiterstandes immerhin nicht den
Voraussetzungen und Erwartungen entsprochen haben, die man im I.
1869 von ihm hegte. Mag die Gewerbe-Ordnung allzuviel von
Rechten, allzuwenig von Pflichten handeln. Die Gesetze sind nicht,
wie Verträge über Handlungen anzusehen, von welchen Jeder unter der
bloßen Behauptung, daß der Andere kontraktwidrig gehandelt habe, zu
rücktreten kann. Im Jahr 1869 hebt ein feierlich verkündetes Bundes
gesetz, das inzwischen zum Reichs-Gesetze mit kaiserlicher Unterschrift und
Insiegel geworden ist, die Kontraktsbruchstrafe auf, erklärt den Bruch
für eine Handlung, durch welche die Arbeiter dem Strafrichter nicht
mehr verfallen sollen. Dies feierlich verbriefte Recht, diese Magna
charta, wie sie in einem Gutachten genannt wird, kann nicht zurück
genommen werden auf die einfache Behauptung hin, daß die Arbeiter
ihren Pflichten, den in dieser Beziehung auf sie gesetzten Erwartungen
nicht genügt hätten. Es muß noch ein Weiteres hinzukommen. Dies
Weitere ist bis jetzt nicht beschafft. Es mag zunächst beigebracht werden.
Bis dahin — nolumus leges Germaniae mutari.
Geschrieben im Dezember 1874.
Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke) in Berlin.