Full text: Kowalzig, F.: Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches und über Gewerbegerichte

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(S. 20) Angeführte, — ist es klar, daß die Strikes mit Bruch die Min 
derzahl, vielleicht eine sehr kleine Minderzahl bilden. Keine der Zahlen 
soll bestritten, keine der gewiß richtigen Wahrnehmungen angezweifelt 
werden, über welche Jeder aus seinem kleinen Kreise berichtet. Aber was 
sind alle diese Fälle und Wahrnehmungen zusammengenommen, was selbst 
die Wahrnehmungen eines ganzen Gewerkes in der Reichshauptstadt und 
elf anderen Städten gegenüber den Millionen der in Deutschland über 
haupt alljährlich geschlossenen und bestehenden Arbeits-Verträge, gegenüber 
den Arbeitseinstellungen von Hunderttausenden, welche ohne Kontraktsbruch 
gestrikt haben? Und die behauptete Zunahme der Brüche —- was beweist sie? 
Es mag sein, daß die Brüche in den Jahren 1871. 72. 73. zugenommen 
haben, aber die Zahl der industriellen und gewerblichen Unternehmuugen 
hat gleichfalls zugenommen, die Zahl der überhaupt geschlossenen Ar 
beitsverträge natürlich gleichfalls! Noch niemals —- seit Menschenge 
denken — sind Unternehmungsgeist, Kapital und Credit so angespannt 
worden, wie in den gedachten Jahren! Gesetzt, es bestehen zu einer 
gewissen Zeit innerhalb eines bestimmten Industriebezirkes 1000 Ar 
beitsverträge, von denen 50 gebrochen werden, so ist, wenn zu einer 
spätern Zeit von 5000 in demselben Bezirke bestehenden Verträgen 
250 gebrochen werden, das Verhältniß genau dasselbe geblieben 
trotz der unbestreitbaren Zunahme, 
und auf das Verhältniß, die 
relative Zunahme, nicht auf die absolute Zunahme kommt es an! Hat 
die Industrie vor 10 Jahren 5% ertragen ohne darunter zu leiden, 
ohne daß ihr Ruin entstanden ist, 
so wird sie auch jetzt diese 5% aus 
gehen. Nur zu sehr begründet er 
halten und dabei nicht zu Grunde 
scheint hiernach der Vorwurf, daß diejenigen, welche immer von einem 
in Folge der Vertragsbrüche bereits wahrnehmbaren Zurückgehen 
des Volkswohlstandes sprechen 
Strikes und Vertragsbrüche stets 
identifiziren, Beide in einen Topf werfen und das Facit dazu benutzen, 
den Einen für den Andern verantwortlich zu machen. Zur Zeit ist 
nichts gewiß, nichts anderes auch nur wahrscheinlich, als daß in einer 
unberechenbaren — Minderheit von Fällen, vielleicht 20, vielleicht 
aber auch bloß 5% aller Strikes, diese Strikes, wenn die gewöhnliche 
Kündigungsfrist eingehalten worden wäre, um 8, 10, höchstens 14 Tage 
später ausgebrochen sein würden, als sie gegenwärtig ausgebrochen sind. Also 
diese 14 Tage multiplizirt mit der Zahl der kontraktsbrüchigen Striker und 
so die Gesammtzahl der ausgefallenen Arbeitstage ergebend, 
sollen 
alle die traurigen Einwirkungen gehabt haben, welche man jetzt her¬
	        
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