Volltext : Kori, August Sigismund: System des Concurs-Processes nebst der Lehre von den Classen der Gläubiger nach gemeinen und königl. sächs. Rechten

Vorrede
zur  ersten  Ausgabe.
Sowohl  die  haͤufigen,  besonders  in  unsern  Tagen  sich
immer  mehrenden  Falliments,  welche  fast  alle  Zeitungsblätter ¬
  füllen,  als  auch  die  abweichende  Natur  des  Concursprocesses, =
  welcher  hoͤchst  mannigfaltige  Veraͤnderungen ¬
  in  dem  rechtlichen  Zustande  des  Schuldners  erzeugt,
und  Stoff  zu  den  verwickeltsten  Rechtsfragen  darbietet,
machen  ein  gründliches  und  vollständiges  Studium  desselben ¬
  gothwendig,  um  als  Richter,  Sachwalter  oder
Concurscurator  seine  Pflichten  gehoͤrig  erfuͤllen  zu  koͤnnen. ¬
  Es  giebt  keinen  Proceß,  welcher  von  der
gewöͤhnlichen  Verfahrungsart  so  sehr  abwiche,  als
der  Concursproceß.  Er  ist  gleichsam  ein  Strudel,  welcher ¬
  eine  Menge  einzelner  Processe  umkreiset  und  vermoͤge ¬
  seiner  anziehenden  Kraft  auch  die  außer  dem  Concursgerichte ¬
  gegen  den  Gemeinschuldner  anhaͤngigen  Processe ¬
  an  sich  zieht;  er  ist  eine  cumulatio  actionum
lubjectiva  und  zugleich  objectiva,  indem  darin  nicht
            
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