Vorrede
zur ersten Ausgabe.
Sowohl die haͤufigen, besonders in unsern Tagen sich
immer mehrenden Falliments, welche fast alle Zeitungsblätter ¬
füllen, als auch die abweichende Natur des Concursprocesses, =
welcher hoͤchst mannigfaltige Veraͤnderungen ¬
in dem rechtlichen Zustande des Schuldners erzeugt,
und Stoff zu den verwickeltsten Rechtsfragen darbietet,
machen ein gründliches und vollständiges Studium desselben ¬
gothwendig, um als Richter, Sachwalter oder
Concurscurator seine Pflichten gehoͤrig erfuͤllen zu koͤnnen. ¬
Es giebt keinen Proceß, welcher von der
gewöͤhnlichen Verfahrungsart so sehr abwiche, als
der Concursproceß. Er ist gleichsam ein Strudel, welcher ¬
eine Menge einzelner Processe umkreiset und vermoͤge ¬
seiner anziehenden Kraft auch die außer dem Concursgerichte ¬
gegen den Gemeinschuldner anhaͤngigen Processe ¬
an sich zieht; er ist eine cumulatio actionum
lubjectiva und zugleich objectiva, indem darin nicht