Lib. I. Pars Specialis. §. 121. 122.
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wendet wird, ist von dem aus deren Verkauf gelösten pretio
abzuziehen, daher der Richter hiebey wohl distinguiren muß.
) Die salaria der Curatoren beym Concurs 378
§. 121.
2) Von den allgemeinen gerichtlichen Kosten.
Die gerichtlichen Kosten, welche füͤr allgemeine Proceßhandlungen ¬
aufgegangen sind, werden in Sachsen den wirklich
vercipirenden Glaͤubigern pro rata abgezogen 539), was nach
gemeinem Recht noch in Zweifel gezogen wird. Es gehören
z. B. hierher 1) die Kosten für die Edictalcitation; 2) für Termine; ¬
3) für Urthel; 4) für das Verfahren über eine Forderung, ¬
welche alle uͤbrigen Glaͤubiger aus scheinbaren Gründen
Eine Befreyung von diesen Kosten
nicht zugestehen wollen.
haben a) piae causae, welche Stiftungsreste liquidiren 330);
b) Forderungen der Generalaccise 391)
§. 122.
3) Von den Kosten, welche die einzelnen Liquidationen ¬
verursachen.
Diese werden von den vorigen beyden Gattungen ganz
separirt und jeder Glaͤubiger, welcher Zahlung erhaͤlt, muß die
für seinen Antheil verursachten ganz allein tragen, auch werden
Von dieser Art sind z. B. 1)
sie ihm sogleich abgezogen 33die -
588) Kortholdt Diss. de jur. falar. advoc. in conc. cred. §. 10.
Manzel D. de officio actor. comm. in conc. cred. §. 9.
589) Generale cit: was eigentlich zu den Concurs= und Sequestrationskosten =
zu rechnen, §. 5.
590) Extract des Ausschußtages v. J. 1716. C. A. I. p. 379.
Befehl vom 14. Jan. 1717. C. A. I. p. 1191.
591) Rescript vom 3. Apr. 1755. C. A. C. T. II. p. 1031.
Schaumburg Sächs. Recht. B. IV. Exerc. IV. Cap. III. §. 15.
592) Generale cit.: was eigentlich zum Concurs= und rc. §. 2 u. 3.
Geschärftes Banquerouttier=Mand. §. 23. Man vergl. Brokes Sel.
Obs. For. obs. 306.