Volltext : Kori, August Sigismund: System des Concurs-Processes, nebst der Lehre von den Classen der Gläubiger nach gemeinen und sächsischen Rechten

Beilagen.
329
sectatur  quo  contrahimus  l.  78.  2  II  de  verbor.
obl.)
desto  deutlicher  hervorleuchte.
Diese,  meines  Dafürhaltens  einzig  richtige  Erklärung  des
befraglichen  Gesetzes  ist  auch  den  gemeinen  Rechten,  so  wie  überhaupt =
  der  Natur  der  Sache  gemäß.  Jch  begnüge  mich,  hierüber =
  nur  die  betreffende  Stelle  aus  Hellfeld.  Jurispr.  for.  5
783  anzuführen,  wo  es  heißt:
Deminuto  publica  auctoritate  nummorum  valore,
debitor  nummos  non  in  eo  valore,  quo  eos  accepit; ¬
  sed  in  valore,  qui  tempore  solutionis  publica
auctoritate  est  constitutus,  debet  solvere,  ita  tamen,
ut  creditori  tantum  detrahetur,  quantum  tempore
contractus  nummi  mutuati  in  relatione  ad  nummos
secundum  legalem  modum  cusos,  in  valore  externo ¬
  minoris  fuerunt  aestimationis.
Nach  vorstehenden  Grundsätzen  muß  also  ein  Schuldner
eine  jede  Zahlung,  wozu  die  Verpflichtung  vor  dem  Allerhöchsten =
  Publicando  vom  20sten  d.  M.  in  preuß.  Münzsorten  entstanden =
  war,  nach  dem  Conventionsfuß  leisten;  er  muß  aber
so  viel  von  dem  Gläubiger  in  Conventions=Münze  zurück  erhalten, =
  als  die  Differenz  beträgt,  welche  sich  aus  Vergleichung
des  zur  Zeit  des  geschlossenen  Contracts  gestandenen  Courses
der  preuß.  Müͤnzsorten  gegen  Conventions-Geld  mit  dem  devalvationsmäßigen ¬
  Course  dieser  Münzsorten  ergiebt.
Ew.  Königl.  Majestät  bitte  ich  allerunterthänigst:
mich  darüber,  ob  ich  den  Sinn  der  Gesetze  gefaßt
habe,  mit  allergnädigster  Belehrung  versehen  zu  lassen,
ersterbend  in  tiefster  Ehrfurcht,  Ew.  Königl.  Majestät
Amt  Cottbus,  d.  24st.  April  1808.
Aschenborn.
Friedrich  August,  König  von  SachVon =
  Gottes  Gnaden,
sen,  2c.  Lieber  Getreuer.  Uns  ist  aus  euerm  allerunterthaͤnigsten ¬
  Berichte  vom  24sten  April  jetzt  laufenden  Jahres  geziemend ¬
  vorgetragen  worden,  wohin  ihr  auf  die  an  euch  darüber:
nach  welchem  Werthe  die  durch  unser  Patent  vom  2osten  desselben ¬
  Monats  devalvirten  Königl.  Preuß.  Münzsorten  bei
Darlehns=  und  andern  Zahlungen  ausgegeben  und  angenommen =
  werden  sollen?  gerichteten  Anfragen,  euer  unmaßgebliches
Gutachten  eröffnet  habt.  Nachdem  Wir  nun  in  dessen  Genehmigung =
  und  in  Uebereinstimmung  mit  den  in  Unsern  Landen
hierunter  bestehenden  Vorschriften  auf  den  von  den  Interes
sen=
            
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