Beilagen.
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sectatur quo contrahimus l. 78. 2 II de verbor.
obl.)
desto deutlicher hervorleuchte.
Diese, meines Dafürhaltens einzig richtige Erklärung des
befraglichen Gesetzes ist auch den gemeinen Rechten, so wie überhaupt =
der Natur der Sache gemäß. Jch begnüge mich, hierüber =
nur die betreffende Stelle aus Hellfeld. Jurispr. for. 5
783 anzuführen, wo es heißt:
Deminuto publica auctoritate nummorum valore,
debitor nummos non in eo valore, quo eos accepit; ¬
sed in valore, qui tempore solutionis publica
auctoritate est constitutus, debet solvere, ita tamen,
ut creditori tantum detrahetur, quantum tempore
contractus nummi mutuati in relatione ad nummos
secundum legalem modum cusos, in valore externo ¬
minoris fuerunt aestimationis.
Nach vorstehenden Grundsätzen muß also ein Schuldner
eine jede Zahlung, wozu die Verpflichtung vor dem Allerhöchsten =
Publicando vom 20sten d. M. in preuß. Münzsorten entstanden =
war, nach dem Conventionsfuß leisten; er muß aber
so viel von dem Gläubiger in Conventions=Münze zurück erhalten, =
als die Differenz beträgt, welche sich aus Vergleichung
des zur Zeit des geschlossenen Contracts gestandenen Courses
der preuß. Müͤnzsorten gegen Conventions-Geld mit dem devalvationsmäßigen ¬
Course dieser Münzsorten ergiebt.
Ew. Königl. Majestät bitte ich allerunterthänigst:
mich darüber, ob ich den Sinn der Gesetze gefaßt
habe, mit allergnädigster Belehrung versehen zu lassen,
ersterbend in tiefster Ehrfurcht, Ew. Königl. Majestät
Amt Cottbus, d. 24st. April 1808.
Aschenborn.
Friedrich August, König von SachVon =
Gottes Gnaden,
sen, 2c. Lieber Getreuer. Uns ist aus euerm allerunterthaͤnigsten ¬
Berichte vom 24sten April jetzt laufenden Jahres geziemend ¬
vorgetragen worden, wohin ihr auf die an euch darüber:
nach welchem Werthe die durch unser Patent vom 2osten desselben ¬
Monats devalvirten Königl. Preuß. Münzsorten bei
Darlehns= und andern Zahlungen ausgegeben und angenommen =
werden sollen? gerichteten Anfragen, euer unmaßgebliches
Gutachten eröffnet habt. Nachdem Wir nun in dessen Genehmigung =
und in Uebereinstimmung mit den in Unsern Landen
hierunter bestehenden Vorschriften auf den von den Interes
sen=