über
Schriftlichkei
Mündlichkeit und
des Gerichtsverfahrens
bei
Civil=Rechtsstreitigkeiten
mit
vorzüglicher Rücksicht auf die österreichische Gesetzgebung, und auf das
durch die allerhöchste Entschließung vom 18. Oktober 1845 eingeführte
summarische Gerichtsverfahren,
nebst
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit der Rechtspflege
von
F. J. Kopezky,
jub. Justizrathe.
N
Le
schuristen- Verei.
WIEN.
Verlag von Braumüller und Seidel.
-1847.