Einleitung.
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den Notabeln der Geschäftswelt gern geführt; man rechnete
es sich, auch wenn grosse materielle Vortheile ausgeschlossen
waren, immer zur besonderen Ehre, in den Verwaltungsräthen
von Actiengesellschaften Sitz und Stimme zu haben; es galt
geradezu als ein Zeichen höheren kaufmännischen Ansehens,
wenn man berufen wurde, in ein solches Collegium einzutreten.
Diese, so zu sagen, aristokratische Stellung der Actiengesell
schaften musste nothwendig schwinden, als ihre Zahl so zunahm, ¬
dass sie die Kräfte der vornehmen Geschäftswelt überschritt, ¬
welche letztere sich überdies in demselben Maafse
zurückzuziehen anfing, in welchem diese Aemter aufhörten, ein
Vorrecht der höheren Geschäftskreise zu bilden. Dies übte
eine eminente Wirkung auf die Lage der Actiengesellschaften.
Wo guter Wille, Einsicht, Verständniss und eine hochanständige ¬
Gesinnung walten, kann überall die Vorschrift des
Rechts leichter entbehrt werden. Je mehr diese Factoren
schwinden, desto schärfer wird der Rechtsstandpunkt heraus
gekehrt. Man kann daher sagen, dass eine wirkliche Erprobung ¬
der Vorschriften über das Actienwesen, welche das
Handelsgesetzbuch enthielt, erst von der Zeit begann, wo die
Massenhaftigkeit der Actiengesellschaften die Verwaltung derselben ¬
zum Theil in die Hände von Personen legte, deren
Anschauung, Gesinnung und Character nicht auf der Höhe
dieser Aufgabe stand. Auch über diese Consequenz ist man
sich im Momente der Publication der Novelle gewiss nicht
klar gewesen; denn sonst hätte man wohl Veranlassung ge
habt, die Bestimmungen des Gesetzes einer gründlichen Prüfung
daraufhin zu unterwerfen, ob sie stark genug, vor allen Dingen
umfassend und geschlossen genug seien zum Widerstand
gegen den heftigen Anprall, den sie zu gewärtigen hatten.
Es wird weiterhin gezeigt werden, wie wenig die durch die
Novelle gebotene Vermehrung von Schutzmitteln ihrem Zwecke
zu dienen geeignet war.
Die durch die zahllosen Neugründungen plötzlich in den
Vordergrund geschobenen Elemente der Geschäftswelt übten
nun aber auf den Organismus des Actienwesens einen Einfluss,
dessen Erkenntniss in hohem Grade bedeutsam ist. War die
Regierungsform der Actiengesellschaften bis dahin in gewissem
Maaise aristokratischer Natur, so verwandelte sie sich von