Objekt : Hasse, Johann Christian: ¬Die Culpa des römischen Rechts

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  factisches  Moment,  sondern  das  eigentliche  Lebenselement  der  Entscheidung. ¬

Allerdings  stehen  in  der  Regel  alle  Einreden  der  novirten  Forderung ¬
  gegenüber,  welche  bereits  im  Augenblick  der  Novation  der
ursprünglichen  Forderung  gegenüber  fundirt  waren.  Die  Anfechtbarkeit
der  Mutterobligation  überträgt  sich  auf  die  novirte  Forderung.  Daher
kann  z.  B.  der  Stipulation  des  Kaufpreises  die  sogenannte  exceptio
non  adimpleti  contractus  nicht  weniger  entgegengestellt  werden,  wie
der  Forderung  aus  dem  Kaufvertrag  selbst  *)).  Einreden  hingegen,
welche  im  Moment  der  Novation  noch  nicht  fundirt  waren, ¬
  wohl  aber  gegen  die  ursprüngliche  Forderung  später  entstanden
wären,  wenn  sie  sich  erhalten  hätte,  sind  der  novirten  Forderung
gegenüber  unanwendbar.  Hierher  gehört  der  vorliegende  Fall.  Der
Pfandgläubiger  hatte  einen  vollgültigen  unanfechtbaren  Anspruch  auf
den  Kaufpreis  im  Moment  der  Novation.  Statt,  wie  er  berechtigt  gewesen ¬
  wäre,  Zahlung  zu  erzwingen,  novirte  er  mit  dem  Käufer  und
acceptirte  die  Stipulationsforderung,  anstatt  Realleistung  *2).  Was  die
ursprüngliche  Forderung  aus  dem  Kaufvertrag  hatte  betreffen  können,
trifft  die  novirte  Geldforderung  nicht.  Es  ergiebt  sich  als  Resultat,  der
Pfandgläubiger  kann  in  der  Regel  den  versprochenen  Kaufpreis  nicht
mehr  einfordern,  wenn  dem  Käufer  das  Pfandobject  bereits  evincirt  ist.
Hat  aber  der  Verkäufer  den  Anspruch  gegen  den  Käufer  vor  der  Eviction
novirt,  so  kann  er  diese  Forderung  trotz  derselben  geltend  machen  13).
§  109.  3)  Ansprüche  des  Pfandkäufers  gegen  den
Verpfänder.
Die  Ansprüche,  die  dem  Pfandkäufer  gegen  den  Verpfänder  zustehen, ¬
  haben  in  vielfacher  Beziehung  ein  besonderes  Interesse.  Gerade
11)  1.  25  D.  de  act.  emti  19,  1.
12)  non  solverit  sed  caverit.  Es  war  Zahlungszeit  und  trotzdem
begnügte  sich  der  Verkäufer  mit  der  promissio  des  Käufers.  Es  ist  also  in  diesem
Betracht  die  Novation  solutioni  similis.
13)  Es  versteht  sich,  daß  der  Käufer,  der  angehalten  wird,  den  fälligen  Kaufpreis ¬
  zu  zahlen,  nicht  berechtigt  ist,  denselben  zu  retiniren,  bis  ihm  Caution  wegen
künftiger  oder  selbst  drohender  Eviction  gestellt  ist.  Denn  diese  Caution  hat  ihre
Basis  in  der  Verpflichtung  des  Verkäufers  für  Eviction  einzustehen,  die  hier  nicht
existirt.  cfr.  1.  18  §  1  D.  de  per.  et  commodo  18,  6.  l.  24  C.  de  evict.  8,  45
u.  a.  a.  O.
            
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