Metadaten : Köllner, Friedrich Otto: ¬Die Grundzüge der obligatio negotiorum gestorum

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auch  rücksichtlich  des  Anspruchs  auf  Rechnungslage,  da  diese  vornämlich ¬
  zur  Ermittelung  des  von  dem  Geschäftsführer  aus  der
Verwaltung  resultirenden  Vermögensbestandes  dient  ?).
Was  sodann  den  Einfluß  der  Ratihabition  auf  den  Inhalt
der  actio  contraria  anlangt,  so  erhält  diese  durch  die  Billigung
der  Geschäfte  und  deren  Ausführung  Seiten  des  Geschäftsherrn
ihren  vollen  Umfang.  Mag  der  Gestor  in  guter  oder  böser  Absicht, ¬
  oder  nachlässig,  die  Geschäfte  geführt,  oder  gar  das  erforderliche ¬
  Maß  bei  Aufwendung  eigener,  oder  fremder,  Mittel  auf  dieselben ¬
  überschritten,  oder  leichtsinnig  Namens  des  Geschäftsherrn
in  Verbindlichkeiten  sich  eingelassen  haben,  die  Ratihabition  der
Geschäfte  und  ihrer  Besorgung  macht  das  wieder  gut;  sie  gewährt
dem  Gestor  den  Anspruch  auf  Ersatz  eigener  Aufwendungen  und
auf  Befreiung  von  den  übernommenen  Verpflichtungen.  Dieser
Anspruch  auf  Befreiung  von  den  eingegangenen  Verbindlichkeiten
wird  nicht  schon  durch  die  Ratihabition  befriedigt  8).  Diese  Befriedigung ¬
  wird  erst  durch  vollkommene  Lösung  der  Verbindlichkeit,
oder  durch  die  Gewährung  einer  genügenden  Sicherheit  Seiten
des  Dominus,  herbeigeführt  9).  Der  Umstand,  daß  der  dritte  Contrahent ¬
  durch  die  Ratihabition  des  Dominus  ein  Klagrecht  gegen
diesen  erwirbt,  kann  das  Interesse  des  Gestors  nicht  beseitigen.
Dieses  Klagrecht  des  Dritten  ist  auch  vorhanden,  wenn  die  negotia ¬
  utiliter  gerirt  sind,  und  doch  wird  dem  Gestor  eben  in
diesem  Falle  die  Klage  auf  Befreiung  gegeben  10)
-—-——
?)  1.  9.  D.  ht.
8)  A.  M.  Chambon  a.  a.  O.  §.  15.  S.  112  a.  E.
3)  l.  31.  §.  1.  D.  ht.
10)  Brgl.  über  diese  ganze  Lehre  Chambon  a.  a.  O.  §.  5  u.  6:  S.  50  f.
§.  17.  S.  135.  II,  welcher  in  vielen  Punkten  verschiedene  Meinungen  aufstellt.
Druck  der  Univ.-Buchdr.  v.  E.  A.  Huth  in  Göttingen.
            
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