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wie generellen Ministerial-Verfügungen. Daß sich dadurch eine
lahme und verdrossene Praris bilden, daß aber noch mehr eine
wissenschaftliche Ausbildung des Preußischen Vormundschaftsrechts ¬
völlig in den Hintergrund treten mußte, leuchtet klar
ein. Diese wissenschaftliche Bearbeitung hatte freilich auch von
andern Seiten her manche Schwierigkeiten, deren Aufzählung
indeß hier zu weit führen würde. Thatsache ist, daß bis auf
die neuere Zeit die über das Preußische Vormundschaftswesen
erschienenen Schriften fast nur mehr oder weniger geschickt und
übersichtlich angelegte Sammlungen der ergangenen gesetzlichen
und ministeriellen Verordnungen enthalten, wissenschaftliche Andeutungen ¬
aber nur in einigen Sammlungen und Zeitschriften,
und in einzelnen Werken über das gemeine deutsche Vormundschaftsrecht ¬
sich finden, in welchen gelegentlich auf unsere Gesetzgebung ¬
Rücksicht genommen wird. Selbst in den Systemen
und Lehrbüchern des Preußischen Civilrechts wurde dieser Zweig
unserer Gesetzgebung nicht behandelt, so wie denn namentlich
das Bornemann'sche System das Preußische Vormundschaftsrecht ¬
völlig übergangen hat. Erst in der neuesten Zeit ist ihm
mehr Aufmerksamkeit von Seiten der Wissenschaft gewidmet worden. ¬
Noch immer fehlt uns aber eine vollständige dogmatische
Darstellung unseres Vormundschaftsrechts, indem auch das
neueste Werk von Villaume (s. gleich unten), wie vielfachen wissenschaftlichen ¬
Werth es hat, doch hauptsächlich nur den Zweck
verfolgt, Andeutungen zu Reformen zu geben.
Es hat sich nun in der neuesten Zeit in unserer obersten
Justiz=Verwaltungs=Behörde unverkennbar ein, der erwähnten
Cabinets=Ordre vom 6. September 1815 entgegentretender Geist
Geltung zu verschaffen gewußt. Aus allen Bescheiden und Verfügungen ¬
derselben leuchtet die richtige Ansicht von einer selbstständigen ¬
gesetzlichen Stellung der Gerichte hervor, und das
Streben, ihnen diese, und — was sonderbarer Weise vor Allem ¬
Noth thut — zunächst das Bewußtsein derselben, wiederzugeben. ¬
Damit stellt sich, freilich neben manchem Andern, zugleich ¬
desto dringender das Bedürfniß einer vollständigen, den
Anforderungen der Wissenschaft entsprechenden Bearbeitung des