Volltext : Kniep, Ferdinand: ¬Der Besitz des Bürgerlichen Gesetzbuches gegenübergestellt dem römischen und gemeinen Recht

Mleine  erste  Vorlesung  über  das  bürgerliche  Gesetzbuch
die  ich  im  Sommerhalbjahre  1896  gehalten,  betraf  den  Besitz.
Ich  suchte  mir  vor  allen  Dingen  klar  zu  machen,  wie  sich  der
Besitz  des  B.G.B.  von  dem  des  römischen  und  gemeinen  Rechtes
unterscheide.  Eine  Weiterentwicklung  dieser  Gedanken  enthält
das  vorliegende  Buch.
Jena,  im  Februar  1900.
            
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