Volltext : ¬Die universelle Nachfolge von Todeswegen nach dem heutigen römischen Rechte (100)

Zweite  Unterabtheilung.
Das  Intestaterbrecht  nach  der  Nov.  CXVIII.
Erstes  Kapitel.
Die  Bestimmungen  der  Novelle  an  und  für  sich.
§.  73.
Die  Novelle  118  geht  davon  aus,  es  seyen  die  vielen ¬
  frühern  Geseze  über  die  Intestaterbfolge  der  Verwandten, ¬
  weil  sie  auf  einer  Unterscheidung  zwischen  ag
natio  und  cognatio  wesentlich  beruhen,  nicht  zu  billigen*), ¬
  vielmehr  erscheine  es  nothwendig,  alles  Erbrecht
der  Verwandten  auf  eine  einfache  und  klare  Weise  zu
regeln?).  Dem  gemäß  will  sie,  daß  alle  frühern  Geseze
über  das  Intestaterbrecht  der  Verwandten  außer  Anwendung ¬
  bleiben,  und  in  Zukunft  nur  ihre  eigenen  Vorschriften ¬
  beobachtet  werden3).
1)  Nov.  CXVIII.  praet.  loооuу  е  оеороооuу  ооиоUς  èу  BoIς
ς  oug  оувоуеу,  ое  о  оD
o  oo  r  pS  ddiaderov  deudo  ueu ¬
  uyoу  у  оовоор  rе  ое  оео  sieeи  a  eI.
2)  Nov.  cit.  pracf....      hоuе  ноау  òuoU
ragiou  е  оруеовоas  hеаооау  оa  roу
ооооу  оноо  оареt  ое  ооооио  ооаовове  оавоиbaat.
            
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